Zum Inhalt

VKI-Sammelaktion: Santander-Kunden bekommen Geld zurück

Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - ein Gerichtsverfahren gegen die Santander Consumer Bank GmbH gewonnen. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln zum Zahlungsverzug in Kreditverträgen der Santander Consumer Bank. Es geht einerseits um die Verrechnung von Verzugszinsen die quartalsweise kapitalisiert wurden und andererseits um die Pflicht zur Zahlung von Mahngebühren.

Der VKI bietet - im Auftrag des Sozialministeriums - allen betroffenen Kreditnehmern die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Durchsetzung dieser Rechte an.

Eine Teilnahme an der Sammelaktion war bis 21. April 2017 möglich, die Sammelaktion ist nun beendet. Sie können sich mit ihrer Beschwerde nun direkt an Santander wenden. Zuständig ist das Ombudsteam in Eisenestadt. Es reicht wenn Sie sich auf die VKI - Aktion "unzulässig verrechneter Verzugszinsen und/oder Mahnspesen" bzw. auf die OLG-Wien Entscheidung vom 18.1.2016, 4 R 129/15t berufen und ihre Kreditnummer angeben.

Cash Card: Auch hier bekommen die Kunden zu viel bezahlte Sollzinsen und Mahnspesen zurück, eventuell angefallene Sperrentgelte für die Cash Card und Verzugszinsen werden ebenfalls zurückbezahlt. Die Rückerstattung erfolgt bei laufenden Verträgen automatisch durch die Santander. Alle anderen Kunden werden mittels einen Antrag bei der Ombudsstelle entschädigt.


Kontaktdaten Santander:

Santander Consumer Services GmbH
Ombudsteam
Thomas A. Edisonstraße 1
7000 Eisenstadt

Tel: 05 0203 1666 Fax: 05 0203 1684

E-Mail: ombudsteam@santanderconsumer.at

Nähere Informationen zu dem vom VKI gewonnenen Gerichtsverfahren finden Sie hier:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

AI Act: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz in Kraft

Mit dem AI Act hat die EU das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz entwickelt. Zweck der Verordnung ist die Etablierung eines einheitlichen Rechtsrahmens, um die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen zu gewährleisten. Der AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft; die Regeln greifen schrittweise ab dem 2. Februar 2025. Der VKI informiert über die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang