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VKI: Sammelaktion zu Zahlscheinentgelten endet am 31.10.2014

Bereits 8.000 Personen nehmen an der kostenlosen Aktion teil

Der VKI führt – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Sammelaktion zur Rückforderung von unrechtmäßig bezahlten Zahlscheinentgelten durch.

Rund 8.000 Konsumentinnen und Konsumenten aus ganz Österreich haben sich der Aktion bereits angeschlossen. Anmeldungen sind noch bis kommenden Freitag, 31.10.2014, kostenlos unter www.verbraucherrecht.at möglich.

Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes am 1.11.2009 sind besondere Entgelte für einzelne Zahlungsinstrumente (also etwa für Zahlscheinzahlungen oder Onlinebanking) gesetzwidrig.

Dennoch haben viele Firmen – von Mobilfunkunternehmen bis hin zu Versicherungen, Hausverwaltungen und Energieversorgern – solche „Strafentgelte“ in Höhe von einigen Euro weiterhin kassiert, wenn Kunden nicht bereit waren, den Firmen direkten Zugriff auf ihr Konto zu erteilen und eine Einzugsermächtigung auszustellen.

Der VKI klagte gegen diese Praxis und bekam im Sommer 2014 sowohl vor dem Europäischen als auch vor dem Obersten Gerichtshof Recht. „Zahlscheinentgelte“ sind demnach verboten, dürfen nicht weiter verlangt werden und müssen – wenn sie in der Vergangenheit zu Unrecht kassiert wurden – zurückgezahlt werden.

Aktuell unterstützt der VKI die Verbraucher und Verbraucherinnen Österreichs – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer großen kostenlosen Sammelaktion.

Über die Webseite www.verbraucherrecht.at können Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Unrecht erbrachte Zahlungen an Firmen direkt eingeben.

Der VKI wird die jeweils betroffenen Unternehmen in den nächsten Wochen kontaktieren und auffordern, die bezahlten Beträge rückzuerstatten. Während eine Reihe von Unternehmen bereits angekündigt hat, Rückzahlungen – nach Prüfung der Ansprüche – leisten zu wollen, gibt es von einem Teil der betroffenen Firmen derzeit noch Widerstände, die unter Umständen gerichtlich zu klären sein werden:

• So argumentiert etwa eine Versicherung, dass nur nach dem 1.11.2009 abgeschlossene Verträge betroffen seien. Das sieht der VKI anders: Alle Zahlungen, die nach dem 1.11.2009 verlangt und entgegengenommen wurden, können zurückgefordert werden – egal wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

• Ein Telekommunikationsunternehmen wiederum argumentiert damit, dass solche Rückforderungsansprüche binnen 3 Jahren verjähren würden. Auch das sieht der VKI anders: Es geht um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und diese verjähren binnen 30 Jahren. „Es geht darum, bei möglichst allen Unternehmen, die dieses Entgelt gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes über Jahre hinweg verlangt haben, zumindest einen Teil des Gewinnes abzuschöpfen. Unrechtmäßiges Handeln darf sich nicht lohnen“, erklärt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, die Herangehensweise.

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