Am 7.7.2010 fand am HG Wien die erste Verhandlung in der Sammelklage III (1305 Ansprüche - 21 Mio Streitwert) des VKI gegen den AWD statt. Der AWD hatte sich mit vielerlei Argumenten gegen die Zulässigkeit der Sammelklage gewehrt. Dennoch hat auch der Richtersenat in Sammelklage III - ebenso wie der Einzelrichter in Sammelklage I - die Sammelklage als zulässig angesehen. Diese Entscheidung ist rechtkräftig. Nun wird ab Herbst in der Sache verhandelt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht - im Auftrag des Konsumentenschutz-ministeriums - und in Zusammenarbeit mit dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS sowie Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser in fünf Sammelklagen die Schadenersatzansprüche von rund 2500 geschädigten Kleinanlegern (Streitwert rund 40 Mio Euro) gegen den AWD geltend. Der Vorwurf lautet auf "systematische Fehlberatung" von Anlegern, denen Immobilienaktien (Immofinanz und Immoeast) als "so sicher wie ein Sparbuch" vermittelt wurden. Ab Juni 2007 kam es bei diesen Aktien zu dramatischen Kurseinbrüchen.
Der AWD bekämpft vor allem die Klagsform - eine Sammelklage sei nicht zulässig. Das Kalkül des AWD: Einzelklagen würden das Prozesskostenrisiko und den gesamten Prozessaufwand derart steigern, dass viele Kläger bzw der Prozessfinanzierer aussteigen würden und der AWD ungeschoren davon käme.
Bereits im November hatte aber das Handelsgericht Wien die Sammelklage I als zulässig angesehen. Nun folgt auch der Richtersenat bei Sammelklage III dieser Entscheidung und lässt die Sammelklage III ebenfalls zu. Dagegen ist - das hat das Oberlandesgericht Wien bei Sammelklage I bereits festgestellt - kein Rechtsmittel zulässig. Ab Herbst wird also in der Sache verhandelt.
"Die Abwehrstrategie des AWD ist gescheitert! Es ist zu hoffen, dass der Eigentümer des AWD - die schweizer Swiss-Life - nun die Situation neu bewertet und endlich auf das Angebot des VKI reagiert und in Vergleichsverhandlungen eintritt," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Nur ein klarer Schluss-Strich unter die Vergangenheit wird dem Konzept "AWD-neu" Glaubwürdigkeit verleihen. Wir laden AWD und Swiss-Life dazu ausdrücklich ein."
Wenn der AWD aber die Vorwürfe gerichtlich geprüft sehen will, dann ist auch das sehr prozessökonomisch möglich: In Musterprozessen die Klärung der strittigen Sach- und Rechtsfragen vorantreiben und ein Verjährungsverzicht für alle übrigen Fälle. Doch auch dazu war der AWD bislang nicht bereit.
"Der AWD wird nicht ewig vor der Klärung seiner Verantwortung in der Vergangenheit davonlaufen können. Kommt es weder zu einem Vergleich noch zu Musterverfahren, dann wird ab Herbst die Frage der systematischen Fehlberatungen eben in den Sammelklagen geklärt," sagt Dr. Peter Kolba.