Der Hinweis auf ein Aktivierungsentgelt gehört in die Werbung, die sonst detaillierteste Information enthält, ein Verweis auf die Verrechnung eines ziffernmäßig nicht bestimmten Aktivierungsentgeltes "laut Entgeltbestimmungen" im Anmeldeformular reicht für eine wirksame Vereinbarung nicht aus.
VKI-Sieg gegen mobilkom
Das HG Wien gibt in einem Verbandsverfahren im Auftrag des BMSG der Unterlassungsklage gegen die mobilkom (A1) statt.
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Urteil: Mehr Transparenz beim Handyvertrag - 4.7.2006
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1404