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VKI-Sieg gegen mobilkom

Das HG Wien gibt in einem Verbandsverfahren im Auftrag des BMSG der Unterlassungsklage gegen die mobilkom (A1) statt.

Der Hinweis auf ein Aktivierungsentgelt gehört in die Werbung, die sonst detaillierteste Information enthält, ein Verweis auf die Verrechnung eines ziffernmäßig nicht bestimmten Aktivierungsentgeltes "laut Entgeltbestimmungen" im Anmeldeformular reicht für eine wirksame Vereinbarung nicht aus.

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