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VKI-Sieg gegen Wunderheiler Dr Rath

Das HG Wien entschied am 2.2.2006, dass die Werbung für die "Dr.Rath Zellular-Medizin" -Vitaminpräparate, diese könnten Krebs und andere schwerste Erkrankungen heilen, irreführend ist.

Der VKI brachte im Auftrag des BMSG gegen die Matthias Rath BV (nunmehr Dr Rath Health Programs BV) mit Sitz in den Niederlanden im Jahr 2004 die Klage auf Unterlassung ein.

Dem Arzt Mathias Rath zufolge schützen Vitamine, teilweise in hoher Dosierung, und weitere Nahrungsergänzungsmittel vor Krebs.

Die von der Dr Rath Health Programs BV verkauften Präparate sollten zudem in der Lage sein, Krebserkrankungen zu heilen. Aufgrund des bisherigen Wissenstandes ist nach Meinung von Wissenschaftern eine krebsvorbeugende oder krebsheilende Wirkung für keines der Präparate bewiesen. Den Beweis einer solchen Wirkung trat die Beklagte im Verfahren erst gar nicht an.

Die Beklagte, die mit den Aussagen des Dr Rath wirbt, muss sich diese auch zurechnen lassen.

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