Nach einem Bericht über das österreichische Münzkontor in der Zeitschrift "Konsument" (Ausgabe 10/2017) gingen beim VKI über 100 Beschwerdefälle von Betroffenen und deren Angehörigen ein. Die Beschwerden betrafen einerseits den Wert von jahrelang um teilweise viel Geld angeschaffte Münz- und Medaillensammlungen, andererseits die Kundenbindung über ein sogenanntes Sammlerservice.
Der VKI brachte daraufhin Klage ein und obsiegte in allen Punkten. Das Handelsgericht Wien untersagt dem österreichischen Münzkontor unter anderem, von ihm vertriebene Medaillen/Münzen als Anlageobjekte zu bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese einen weit unter den Verkaufspreis liegenden Materialwert aufweisen. Weiters muss es das österreichische Münzkontor unterlassen, Verbrauchern unaufgefordert Medaillen oder Münzen zusenden, die diese bezahlen oder zurücksenden müssen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 19.2.2019).
HG Wien 21.01.2019, 68 Cg 50/18m
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien