Zum Inhalt

VKI-TIWAG: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Betroffene Kunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 10.01.2021 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage ist eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.


Der VKI konnte sich mit der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen.

  • Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019. Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (Durchschnitt 2019) ergibt dies für 15 Monate einen Betrag von rund EUR 45,00

Voraussetzungen zur Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt waren alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 bei TIWAG betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von TIWAG beziehen bzw bezogen haben.
 

  • comfort+ (privat, ehemals FAIRPLUS privat)
  • nacht+ (privat)
  • eco (privat)
  • Völsersee (privat)


Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der TIWAG mehr haben.

Anmeldefrist
Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 10. Jänner 2021 möglich.
 

Wichtige Informationen - FAQs

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln der Partnervermittlungs-Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“

OGH: Unzulässige Geschäftspraktiken und AGB-Klauseln der Partnervermittlungs-Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) die PE Digital GmbH, die die Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“ betreibt, wegen der Verwendung diverser Klauseln und Geschäftspraktiken geklagt. Nunmehr erkannte der OGH 2 Geschäftspraktiken und 8 Klauseln für rechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark gibt Unterlassungserklärung ab

Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.
Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.

Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Unzulässige AGB-Klauseln der SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang