Zum Inhalt

VKI-TIWAG: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Betroffene Kunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 10.01.2021 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage ist eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.


Der VKI konnte sich mit der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen.

  • Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019. Bei einem Durchschnittskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh (Durchschnitt 2019) ergibt dies für 15 Monate einen Betrag von rund EUR 45,00

Voraussetzungen zur Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt waren alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 bei TIWAG betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von TIWAG beziehen bzw bezogen haben.
 

  • comfort+ (privat, ehemals FAIRPLUS privat)
  • nacht+ (privat)
  • eco (privat)
  • Völsersee (privat)


Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der TIWAG mehr haben.

Anmeldefrist
Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 10. Jänner 2021 möglich.
 

Wichtige Informationen - FAQs

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang