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VKI zu Cosmos - Rechte der VerbraucherInnen

Der Ausgleichsverwalter hat die Eröffnung eines Anschlusskonkurses angekündigt.

Wir zeigen, was das für VerbraucherInnen bedeutet.

Nach dem der Ausgleich gescheitert sein dürfte, kündigt der Ausgleichsverwalter von Cosmos (Cosmos Elektrohandels GmbH&Co KG) für heute oder morgen die Eröffnung des Anschlusskonkurses an.

Tipps für VerbraucherInnen im Fall des Cosmos-Konkurses:

1) Wir gehen davon aus, dass Cosmos in der Regel Bargeschäfte (Ware gegen Kaufpreis) abgeschlossen hat. Bei diesen Geschäften stellt sich - tritt bei der Ware ein Mangel auf - die Frage der Gewährleistung. Es mag sein, dass Cosmos im Konkurs keine Verbesserung oder auch keinen Austausch mehr vornimmt. In diesem Fall bleiben dem Käufer nur Geldansprüche (Preisminderung oder Wandlung), die man letztlich nur im Konkurs als Forderung anmelden könnte. Dabei ist zu beachten, dass eine Konkursquote gering sein kann und sich eine Anmeldung wirtschaftlich nur auszahlt, wenn man sich jedenfalls mehr erwartet, das die Anmeldegebühr (20 Euro) ausmacht. (Beispiel: Rückforderung für mangelhaftes Notebook 700 Euro / Konkursquote zB 10% = 70 Euro / Gebühren = 20 Euro)

2) Ansprüche aus Bargeschäften vor Ausgleichseröffnung (29.1.2010) sind nun einfache Konkursforderungen. Ansprüche aus Geschäften danach sind immerhin bevorrechtete Forderungen.

3) Bei Cosmos wurden bereits in den letzten Tagen keine Gutscheine mehr zur Zahlung akzeptiert. Auch hier hat man einen Ersatzanspruch, den man grundsätzlich im Konkurs anmelden kann. Auch hier wird man aber beachten müssen, ob sich das wirtschaftlich auszahlt. (Beispiel: Gutschein 100 Euro / Konkursquote zB 10% = 10 Euro / Gebühren = 20 Euro)

4) Im Konkurs kann es zu einem Ausverkauf kommen. Reduzierten Preisen steht die Gefahr gegenüber, dass man uU seinen Vertragspartner, der für Gewährleistung 2 Jahre lang einzustehen hat, verlieren könnte (bei einer Liquidation nach Konkurs). Das ist beim Kauf eines Radioweckers wohl weniger beachtlich, als beim Erwerb einer teuren Heim Video Anlage.

5) Hat man Waren auf Raten gekauft, dann ändert die Konkurseröffnung nichts. Man kann seine Schuld weiter durch Ratenzahlungen abstatten.

6) Ansprüche aus Herstellergarantien Dritter richten sich nicht gegegn Cosmos und sind daher vom Konkurs ebenfalls nicht betroffen.

7) Konkursanmeldungen sind an das Konkursgericht (HG Wien - Az noch nicht bekannt) zu richten. Wir empfehlen Kopien aufzuheben und Anmeldungen eingeschrieben zu senden.

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