Zum Inhalt

VW-Abgasskandal: OLG Wien verurteilt VW zu Schadenersatz

VW hat Vertragsabschluss durch List bewirkt.

Ein (Finanzierungs-) Leasingnehmer, der im April 2014 einen vom Abgasskandal betroffenen VW Touran vom Leasinggeber anschaffte, klagte die Volkswagen AG (Hersteller des Fahrzeuges mit manipulierter Software) auf Schadenersatz.

Das OLG Wien als Berufungsgericht sprach dem Kläger nun Schadenersatzansprüche gegen VW zu. Dabei verwirft das Gericht die bekannten VW-Einwände und nimmt zu bisher offenen Fragen wie folgt Stellung:

  1. Der von VW verbauten Konstruktion - mit zwei unterschiedlichen Betriebsmodi für Prüfstand und realen Straßenverkehr - fehlte von vornherein jegliche Zulassungsfähigkeit.
  2. Die Softwaremanipulation ist VW zurechenbar.
  3. VW hat die EG-Typgenehmigung erschlichen.
  4. Der Schaden tritt bereits durch den Erwerb des in Wahrheit nicht gewollten PKW ein.
  5. Es liegt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW vor. VW handelte nur aus reinem wirtschaftlichen Eigennutz um sich Absatzvorteile zu verschaffen und noch erforderliche Entwicklungskosten zu sparen. VW hat den Vertragsabschluss durch List bewirkt.
  6. Eine mögliche nachträgliche Schadensbeseitigung durch das Software Update ist für den Schadenersatzanspruch irrelevant.

Das OLG Wien verurteilte die Volkswagen AG zu einer Schadenersatzzahlung von EUR 17.910,80 Zug um Zug gegen die Herausgabe des VW Touran wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und arglistig veranlasstem Vertragsabschluss (§ 1295 Abs 2 ABGB und § 874 ABGB) .

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Stand 20.04.2020)

OLG Wien 28.02.2020, 2 R 3/20f
Volltextservice
Klagevertreter: Wallner Jorthan RA-GmbH in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang