Zum Inhalt

VW-Werbung von Porsche gesetzwidrig

OLG Linz stellte im VKI-Verfahren gleich auf mehreren Werbemedien Gesetzesverstoß fest.

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Porsche Austria GmbH & Co OG und die Porsche Bank AG wegen einer VW-Werbung.
Verfahrensgegenstand war eine Leasingwerbung auf einem Banner auf der Website orf.at, die Werbung auf der Homepage der Porsche Austria GmbH & Co OG und eine Straßenplakatwerbung.

Wird zB eine Leasingrate in einer Werbung genannt, müssen klar, auffallend und prägnant auch zB der effektive Jahreszinssatz und der Gesamtleasingbetrag genannt werden. In den verfahrensgegenständlichen Werbungen waren diese Informationen aber weniger auffällig als die Leasingrate abgedruckt und vermischt mit anderen Informationen, zB bei der Bannerwerbung auf orf.at auf insgesamt 23 Zeilen schwer leserlichem Text. Auf dem Straßenplakat waren die aufklärenden Informationen so klein gedruckt, dass die für den vorbeifahrenden Verkehr nicht lesbar waren.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Linz 13.1.2020, 4 R 135/19d
Klagsvertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang