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Warnung Internet-Abzocke

Unternehmen bieten im Internet verschiedenste Dienste (Lebensberatung, Horoskop, Hausaufgaben, Gewinnspiele, usw) vermeintlich "gratis" an. Nimmt man die Angebote in Anspruch findet man sich häufig in Verträgen und "Abos" wieder und es kommen Rechnungen und Mahnungen.

"Gratis-Angebote", die sich im Kleingedruckten als entgeltliche Leistungen heraustelllen sind irreführende Werbung; der VKI geht dagegen mit Verbandsklagen vor.

Betroffene haben - nach dem Fernabsatzgesetz - idR ein Rücktrittsrecht von 7 Werktagen. Die Frist beginnt mit Warenlieferung; bei Dienstleistungen aber mit Vertragsabschluß. Wenn über dieses Rücktrittsrecht nicht ausreichend belehrt wird, dann verlängert es sich auf 3 Monate.

Überdies kann man einen Vertrag, den man vermeintlich als unentgeltliche Leistung geschlossen hat und der sich als entgeltlich herausstellt - sprich, wenn man in Irrtum geführt worden ist - binnen 3 Jahren ab Vertragsabschluss anfechten.

Bei Minderjährigen ist zu prüfen, ob diese sich - wäre der Vertrag wirksam - überhaupt wirksam haben verpflichten können, oder ob es einer Zustimmung der Eltern bedurft hätte.

Diese Unternehmen gehen mit Mahnung und Anwaltsdrohungen ans Geldeintreiben; es ist aber unsere Erfahrung, dass dann - wenn man (mit guten Gründen - siehe oben) - nicht zahlt, keine Klage folgt.

Nähere Tipps und auch Musterbriefe zum Thema siehe Link auf Europakonsument.

http://www.europakonsument.at/Europakonsument/ek_detail.asp?lang=DE&category=&id=26588

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