Zum Inhalt

WEBINAR Preissteigerungen im Verbraucherrecht

Verbraucher:innen sind seit geraumer Zeit mit teils dramatischen Preissteigerungen in den Bereichen Wohnen, Energie, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen konfrontiert.

Das Webinar gibt einen systematischen Überblick über die Rechtslage in diesen Bereichen, erörtert mögliche Rechtsgrundlagen für Vertragsanpassungen und und behandelt aktuelle Fragen. 

Themenschwerpunkte:

  • Vertragsrechtliche Grundlagen und aktuelle Judikatur
  • Telekommunikationsrecht
  • Energierecht
  • Wohnen
  • Finanzdienstleistungen

Vortragende:

Dr. Joachim Kogelmann ist Mitarbeiter in der Abteilung Klagen im Bereich Recht des VKI und Experte für Finanzdienstleistungen.

Mag. Walter Rosifka ist Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Makler-, Miet-, Wohnungsgemeinnützigkeits-, Wohnungseigentums- und Wohnbauförderungsrecht.

Mag. Matthias Strohmayer, LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien, Vertreter des VKI in Verbandsklageverfahren nach
§§ 28, 28a KSchG, § 14 UWG und ua spezialisiert auf Telekommunikations- und AGB-Recht.

Zeit: Dienstag, 4. Juli 2023, 14.00 – 16.30 Uhr

Zielgruppe: Der Workshop richtet sich an rechtsberatende Personen aus dem Sozialbereich, Konsumentenberater:innen, Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwaltsanwärter:innen und Rechtsanwält:innen, die im Verbraucherrecht tätig sind.

Kosten: EUR 399 I ermäßigter Preis EUR 325 für Mitarbeiter:innen der Arbeiterkammern und des Sozialministeriums

Anmeldung per E-Mail an akademie@vki.at  

Die Veranstaltung findet online statt. Den Teilnahmelink erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt. 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gesetzwidrige Klauseln des Veranstalters Barracuda Music

Gesetzwidrige Klauseln des Veranstalters Barracuda Music

Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.

Gesetzwidrige Klauseln bei Veranstalter Barracuda

Gesetzwidrige Klauseln bei Veranstalter Barracuda

Der VKI die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Der OGH erklärte alle im Revisionsverfahren noch anhängigen Klauseln für unzulässig.

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Gericht bejaht Rücktrittsrecht bei Online-Versteigerungen

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums insgesamt 27 Klauseln aus den AGB der Aurena GmbH – einem Veranstalter von Online-Versteigerungen – abgemahnt. Die Aurena GmbH war in Folge bereit, zu 22 Klauseln eine Unterlassungserklärung abzugeben, bestritt aber die Gesetzwidrigkeit der übrigen fünf Klauseln, woraufhin der VKI eine Klage einbrachte. Zentrales Thema im Verfahren um diese Klauseln war die Frage, ob Verbraucher:innen bei einem Kauf im Rahmen einer Auktion der Aurena GmbH ein Rücktrittsrecht haben. In den AGB wurde ein solches Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Das LG Leoben gab nun dem VKI zur Gänze recht und erklärte die fünf eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang