Zum Inhalt

WEBINAR Telekommunikationsrecht NEU: TKG 2021

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) führt zu zahlreichen Änderungen für Konsumentinnen und Konsumenten. Das Webinar gibt einen praxisorientierten, systematischen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.

Themenschwerpunkte:

  • Informationspflichten
  • Vertragslaufzeit und Kündigung
  • Preisänderungen
  • Abschlagszahlungen
  • Bündelprodukte
  • Rechtsdurchsetzung

Vortragende:

Hon.-Prof. Dr. Hans Peter Lehofer ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), Honorarprofessor an der WU Wien und ehemaliger Leiter der Rundfunk-Regulierungsbehörde KommAustria.

Dr. Klaus Steinmaurer ist Geschäftsführer Telekommunikation und Post der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH).

 

Termin: Donnerstag, 20. Jänner 2022, 14.00 – 17.00 Uhr

Kosten: EUR 249

Anmeldung per E-Mail an akademie@vki.at

Die Veranstaltung findet online statt. Den Veranstaltungslink zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail zugeschickt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang