Einer steirischen Firma untersagte das OLG Graz nun die irreführende Werbung für ein "Wellnessgetränk" namens "Change your Life" mit dem Slogan "Trink es und gewöhn dir das Rauchen ab". Einen wissenschaftlicher Nachweis für die angeblich raucherentwöhnende Wirkung konnte die Firma allerdings nicht erbringen. Deshalb gab das Berufungsgericht dem VKI - der im Auftrag des BMSG geklagt hatte- auch in zweiter Instanz Recht und untersagte die irreführenden Angaben, die "gerade entwöhnungswillige Raucher, die meist unter großem Leidensdruck und nach vielen fehlgeschlagenen Versuchen bereitwillig nach jedem Mittel greifen, das einen entwöhnungsunterstützenden Effekt behauptet", beeinflussen können.
OLG Graz vom 14.4.2005 6 R 258/04i
LG ZRS Graz vom 30.9.2004, 10 Cg 51/03s
Klagevertreter:
Dr. Stefan Langer und Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwälte in Wien