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Wettbewerbswidrige Darstellung der Lieferkosten bei IKEA

Die IKEA Möbelvertrieb OHG (IKEA) warb im Frühjahr 2022 auf der Homepage mit der „Gratis Paketlieferung für IKEA Family Mitglieder“, also für jene Kund:innen, die Teil des Kundenbindungsprogramms sind. Voraussetzung für eine Gratislieferung war jedoch, dass die Ware bestimmte Abmessungen und ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet. Diese Einschränkung war jedoch nicht bei der Ankündigung zur Gratislieferung zu finden, sondern auf einer Unterseite mit Informationen zur IKEA-Paketlieferung. Der VKI hatte IKEA daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums wegen irreführender Werbung geklagt. IKEA ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Nach einer Kundenbeschwerde führte der VKI selbst eine Testbuchung mit einem Produkt durch, das die Größenmaße überschritt, konkret mit einem Doppelbett. Nachdem das Bett dem Warenkorb hinzugefügt wurde, schien unter dem Preis folgende Werbung auf: „Gratis Paketlieferung für IKEA Family Mitglieder. Logge dich jetzt ein oder registriere dich und erhalte deine Paketlieferung ab einem Einkauf von € 60,- gratis“, wobei der erste Satz im Fettdruck gehalten war.

Durch diese Werbung wurden aus Sicht des VKI Kund:innen dazu verleitet, dem Kundenbindungsbindungsprogramm beizutreten und im Zuge dessen Daten an das Unternehmen zu übermitteln. Erst danach wurde Schritt für Schritt im Bestellprozess deutlich, dass eine Zustellung für IKEA Family-Mitglieder nicht per se kostenlos ist. Letztlich betrugen die Lieferkosten im konkreten Fall 189 Euro.

IKEA erweckte nach Ansicht des VKI bei den Kund:innen den Eindruck, dass die bestellte Waren nach dem Beitritt zum Kundenbindungsprogramm gratis geliefert würden, da auf geltenden Einschränkungen nur unzureichend aufmerksam gemacht wurde. Dass die Lieferung von größeren oder schwereren Produkten sehr wohl mit Kosten verbunden ist, wurde erst nach vollzogenem Abschluss der IKEA Family-Mitgliedschaft ersichtlich. Diese Vorgehensweise stellt aus unserer Sicht ein wettbewerbswidriges Verhalten dar.

IKEA ließ es nicht auf Urteil ankommen, sondern verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich, dieses Verhalten zu unterlassen. Darin verpflichtete sich IKEA, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, bei Onlinebestellungen bei der Preisangabe für eine konkret ausgewählte Ware im Warenkorb Werbung für die Möglichkeit zu betreiben, Lieferkosten ganz oder teilweise einzusparen, indem man an einem Kundenbindungsprogramm teilnimmt, dies insbesondere durch Aussagen wie „Gratispaketlieferung für IKEA Family-Mitglieder – logge Dich jetzt ein oder registriere dich und erhalte deine Paketlieferung ab einem Einkauf von € 60,- gratis“ oder „Paketlieferung für nur € 1,90 für Ikea Family-Mitglieder – logge Dich jetzt ein oder registriere dich und erhalte deine Paketlieferung ab € 70 Einkaufswert für nur € 1,90“ oder sinngleiche Aussagen, wenn die Inanspruchnahme der Gratis- oder preisreduzierten Lieferung in Wahrheit voraussetzt, dass die Ware bestimmte Abmessungen und/oder ein bestimmtes Gewicht, etwa eine Länge von maximal 1,98 m und/oder eine Breite von maximal 0,90 m und/oder ein Gewicht von maximal 30 kg, nicht überschreitet, wenn die konkret ausgewählte, im Warenkorb aufscheinende Ware, diese Abmessungen überschreitet.

Der Vergleich ist rechtskräftig.

Vergleich abgeschlossen vor dem LG Wiener Neustadt am 22.5.2023, 26 Cg 76/22i.

Klagsvertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

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