Zum Inhalt

Wichtige Hinweise - FAQ’s

Mit welchen Tarifen kann ich an der Sammelaktion des VKI gegen Wien Energie teilnehmen?

●    Optima Stom
      und/oder
●    Optima Erdgas


Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der VKI-Aktion (bzw. von der Grundsatzentscheidung des OGH gegen einen anderen Energieanbieter) betroffen bzw. werden diese bei der Einigung mit Wien Energie berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI die Jahresabrechnung des Jahres 2019 für die Sammelaktion?
Nein. Für die Teilnahme an der Aktion benötigen wir nur die Wien Energie Kundennummer, die Vertragskontonummer, sowie den bezogenen Tarif. Die Daten sind auf der Jahresabrechnung (Blatt 1 und 2) ersichtlich.

Ich habe/hatte mehrere Anlagen bei Wien Energie zu einer Kundennummer angemeldet. Muss ich jede Anlage bei der Aktion anmelden?
Ja, die Rückerstattung erfolgt pro Vertragskontonummer (= Nummer pro Anlage). Bitte geben Sie in der Anmeldung jede Vertragskontonummer an.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben. Wien Energie hat meine Kontodaten bereits?
An der Aktion können auch ehemalige Wien Energie Kunden teilnehmen, die kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr zu Wien Energie haben. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt Wien Energie daher eine aktuelle Bankverbindung.

Muss ich mich an der VKI Aktion anmelden, wenn ich statt Geldersatz die von Wien Energie angebotenen Gratis-Energietage für Strom und/oder Gas erhalten möchte?
Nein. Die Gratis-Energietage müssen Sie mit Hilfe des im Kundenbrief von Wien Energie beigefügten Abschnittes bei Wien Energie postalisch beantragen.

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit Wien Energie. Kann ich trotzdem an der VKI-Sammelaktion teilnehmen?
Ja, sofern Sie von der Preiserhöhung Anfang Oktober 2018 betroffen waren.

Kann ich zusätzlich zu den angebotenen Gratis-Energietagen noch Geldersatz über die VKI Aktion erhalten?
Nein.  Sobald Sie die Energie-Frei-Tage bei Wien Energie beantragt haben, erfüllen Sie nicht mehr die Voraussetzungen für den Geldersatz.
Umgekehrt können Sie die angebotenen Gratis-Energietage nicht mehr in Anspruch nehmen, sobald Sie den Geldersatz mit Unterstützung des VKI erhalten haben.

Wie wird der Geldersatz bzw. die Energie-Freitage ermittelt?
Die Höhe der Auszahlung ist verbrauchsabhängig. Basis für die Auszahlung ist der für die Verbrauchsmenge des Zeitraums 1.10.2018 bis 30.09.2019 bewertete Jahresverbrauch dividiert durch 365 Tage.

Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden würde sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 22,00 bei Strom und rund EUR 15,00 bei Gas belaufen.

Wieviel Geld bekomme ich für 39 Gratisenergietage (für Strom) bzw. 16 Gratisenergietage (für Gas) zurück?

Bei Strom:
Das hängt von Ihrem individuellen Jahresstromverbrauch ab. Bei einem Jahresstromverbrauch von kWh 2500 sind es rund Euro 22,--. Liegt Ihr individueller Jahresverbrauch bei der Hälfte wären es rund 11,--. Bei einem doppelt so hohem Verbrauch wären es rund Euro 44,-- 
Bei Gas:
Das hängt von Ihrem individuellen Jahresgasverbrauch ab. Bei einem Jahresgasverbrauch von kWh 10.200 sind es rund Euro 15,--. Liegt Ihr individueller Jahresverbrauch bei der Hälfte wären es knapp Euro 8,00  Bei einem doppelt so hohem Verbrauch wären es rund Euro 30,-- 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang