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Wichtige Hinweise - FAQ's

Mit welchen Tarifen kann ich an der Aktion teilnehmen?

  • Optima-Tarife (Preiserhöhung vom 01.10.2018)
    - Optima (Strom-Tarif)
    - Optima Eco
    - Optima Natur
    - Optima Eco Natur
    - Optima (Gas-Tarif)
    - Optima Biogas
  • Eco Float-Tarife (Preiserhöhung vom 01.12.2016)
    - Optima Eco Float
    - Optima Eco Float Natur
    - Optima Eco Float Cap
    - Optima Eco Float Cap Natur


Ich habe einen anderen Float Tarif, bei dem es in der Vergangenheit auch Preiserhöhungen gab. Dieser ist aber nicht in der Liste angeführt. Wieso gilt die Einigung nicht für diesen Tarif?
Bei anderen Float Tarifen (außer Eco Float) wurde von der Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) keine Preiserhöhung auf Grundlage der unzulässigen Preiserhöhungsklausel durchgeführt. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Preiserhöhungsklausel hat daher keine Auswirkungen auf die anderen Float Tarife der EVN.

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der OGH Entscheidung betroffen bzw. werden diese bei der Einigung berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötige ich alle Jahresabrechnungen der letzten 2 (Optima Tarife) bzw. 4 (Eco-Float Tarif) Jahre, um an der Aktion teilnehmen zu können?
Nein. Für die Teilnahme an der Aktion benötigen wir nur die EVN Kundennummer, das Vertragskonto, sowie den bezogenen Tarif.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben. EVN hat meine Kontodaten bereits?
An der Aktion können auch ehemalige EVN Kunden teilnehmen, die kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr zu EVN haben. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt die EVN daher eine aktuelle Bankverbindung.

Muss ich mich an der VKI Aktion anmelden, wenn ich statt Geldersatz eine Gutschrift auf mein Bonuspunktekonto bei der EVN erhalten möchte?
Nein. Alle betroffenen Kunden, die noch in einem aufrechten Vertragsverhältnis mit der EVN stehen, bekommen die Gutschrift auf das Bonuspunktekonto automatisch gutgeschrieben.

Kann ich bei Geldersatz die automatisch gutgeschriebenen  EVN Bonuspunkte behalten?
Nein. Sobald Sie den Geldersatz bekommen werden diese extra EVN Bonuspunkte storniert.

Wie werden die Extra EVN Bonuspunkte für Anlagen mit Standardtarifen ermittelt?
Für die Berechnung der ausgeschütteten Extra Bonuspunkte wird der Jahresverbrauch dieser Anlagen herangezogen, mit dem absoluten Ausmaß der Preiserhöhung vom 1.10.2018 bewertet und anschließend in Bonuspunkte umgerechnet.
 
Wie werden die Extra EVN Bonuspunkte für Anlagen mit Eco Float Tarifen ermittelt?
Für die Berechnung der ausgeschütteten Extra Bonuspunkte wird der tatsächliche Niedertarif - Verbrauch im Zeitraum 1.10.2016 und 30.9.2019 dieser Anlagen herangezogen, mit dem arithmetischen Mittel der Preiserhöhung dieses Zeitraums bewertet und anschließend in Bonuspunkte umgerechnet. Dieser Niedertarif – Verbrauch war von der Preiserhöhung am 1.10.2016 betroffen.

Wie wird der Geldersatz für die Preiserhöhung ermittelt?
Basis für die Auszahlung ist jeweils dieselbe Verbrauchsmenge wie im Fall einer Gutschrift über die EVN-Bonuspunkte.

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