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Wichtige Zusatzinformationen - FAQ ::Frequently Asked Questions:: Häufig gestellte Fragen

Was ist geschehen?
Am Freitag, den 18. September 2015, hat die US-Umweltbehörde EPA mitgeteilt, dass Volkswagen in Diesel-Modellen der Baujahre 2008 bis 2015 eine Software eingebaut hat, welche die Messung des Schadstoffausstoßes manipuliert. Dieses Programm erkennt, ob das Auto auf einem Prüfstand läuft und reguliert den Motor so, dass die NOx-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Nach derzeitigem Wissensstand handelt es sich neben den Stickoxiden (NOx) auch um den CO2-Ausstoß.

Wie kann ich feststellen, ob auch mein Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist?
Die betroffenen Konzernmarken haben auf deren Homepages Online-Abfragen zur Verfügung gestellt, über welche besorgte Fahrzeugbesitzer:innen feststellen können, ob ihr Fahrzeug betroffen ist oder nicht.
Sie können unter folgenden Links Ihren VW, Audi, SEAT oder Skoda überprüfen. Dazu brauchen Sie nur die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), zu finden unter "E" in Ihrem Zulassungsschein (auch Fahrgestellnummer genannt) einzugeben:
Volkswagen
AUDI
SEAT
Skoda

Eine andere Möglichkeit bietet die Überprüfung der FIN in der Werkstatt.

Sind auch österreichische KFZ von der Manipulation betroffen?
Ja! In Österreich sind 363.400 Fahrzeuge von den Abgas-Manipulationen des VW-Konzerns betroffen. In Zahlen handelt es sich um 180.500 VW Pkw, 24.400 VW Nutzfahrzeuge, 72.500 Audi, 31.700 SEAT und 54.300 Skoda.

 

Rechtsansprüche in der Causa VW


Welche Ansprüche habe ich als geschädigte:r Fahrzeughalter:in?
Der VKI vertritt die Rechtsansicht, dass geschädigte Fahrzeughalter:innen Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend machen können.

Wie funktioniert eine "Sammelklage österreichischer Prägung"?
Eine Sammelklage österreichischer Prägung ist verfahrensrechtlich eine sog. "objektive Klagshäufung" gleichartiger Ansprüche. Durch Abtretung Ihres Anspruches an den VKI führt dieser als Kläger an Ihrer statt das Verfahren. Für die damit verbundenen Verfahrenskosten kommt ein Prozesskostenfinanzierer auf. Für die Übernahme des Prozesskostenrisikos erhält dieser im Falle des Obsiegens eine Erfolgsquote des erstrittenen Betrages.

Um welche Ansprüche geht es in den (zivilrechtlichen) Sammelklagen gegen den VW Konzern?
Es geht einerseits um Ansprüche hinsichtlich einer deutlichen Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge sowie um Ansprüche, die sich aus den nachteiligen Folgen des Software-Updates ergeben.

 

Teilnahmevoraussetzungen an der Sammelklage
 

Kann ich teilnehmen, wenn ich bereits selbstständig eine Klage gegen VW eingereicht habe oder meinen Anspruch einem Dritten (z.B. einer anderen Sammelklagsorganisation) abgetreten habe?
Nein! Haben Sie Ihren Anspruch bereits eingeklagt oder abgetreten, können Sie uns nicht wirksam zur Vertretung beauftragen und der VKI kann Ihren Anspruch nicht für Sie einklagen.

Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich meinen Autohändler geklagt habe?
Nein! Wenn Sie Ihren Autohändler klagen, können Sie nicht an der Sammelklage teilnehmen. Warum? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie im Prozess gegen Ihren Vertragshändler bereits volle Entschädigung erhalten und damit über keinen weiteren Anspruch mehr auf Schadenersatz verfügen. Des Weiteren müssen Sie für die Teilnahme an der Sammelklage Ihren Anspruch dem VKI abtreten. Eine weitere selbstständige Klagsführung ist damit ausgeschlossen.

Kann ich teilnehmen, wenn mein Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist?
Ja!

Kann ich als aktive:r Leasingnehmer:in des Fahrzeuges an der Sammelklage teilnehmen?
Nein! Solange Sie das Fahrzeug nicht gekauft haben, sind Sie nicht Eigentümer:in des Fahrzeuges. Im Zuge einer gebündelten Sammelklage, wo es um gleichartige Ansprüche geht, können mögliche Ansprüche, die bei einem Leasingvertrag gegenüber VW bestehen könnten, nicht eingeklagt werden.

Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich mein Leasingfahrzeug bereits angekauft habe?
Ja! Wenn Sie Ihr Leasingauto gekauft haben, ist Ihnen durch den Abgasskandal ein Schaden entstanden und Sie können an der Sammelklage teilnehmen. Voraussetzung bleibt weiterhin, dass Sie den Leasingvertrag vor Bekanntwerden des Abgasskandals am 18.9.2015 abgeschlossen haben.

Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich das Fahrzeug im Ausland erworben und/oder übernommen habe oder es im Ausland zugelassen ist?
Nein! Der Erwerb bzw. die Übernahme des Fahrzeuges in Österreich ist notwendig, damit der VKI den Gerichtsstand in Österreich behält und Ihren Anspruch somit vor einem österreichischen Gericht einklagen kann.

Eine eigenständige Klage im Ausland ist dennoch möglich. Dieses Verfahren müssten Sie selbstständig und in Vertretung durch einen versierten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin und mit Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung führen.
Der VKI kann Sie hierbei jedoch im Rahmen der Sammelklage nicht unterstützen.

Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich derzeit nicht in Österreich wohnhaft bin?
Nein. Es ist im Rahmen einer Sammelklage organisatorisch nicht möglich Konsument:innen zu vertreten, die derzeit nicht in Österreich wohnen. Außerdem könnte das Recht eines anderen Staates anwendbar sein.

Ich bin Erbe oder Erbin eines klagsgegenständlichen Fahrzeuges.
Seit Klagseinbringung sind bedauerlicherweise bereits einige Sammelklagsteilnehmer:innen verstorben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Schadenersatzanspruch verloren geht! Bei einem Todesfall geht der Anspruch der Verstorbenen an die Erb:innen über. Organisatorisch bedeutet dies, dass die Sie den VKI kontaktieren (vw-sammelklage@vki.at) und in weiterer Folge den Einantwortungsbeschluss übermitteln. Dieser Beschluss dient als Nachweis, dass das Fahrzeug bzw. der Schadenersatzanspruch (im Falle des Fahrzeugverkaufs) auf die Sie übergegangen ist. So kann der betroffene Anspruch in der Klage weiter verfolgt werden.

Kann ich teilnehmen, wenn mein Auto ein Firmenwagen ist?
Nein! Der VKI ist von seinen Statuten darauf beschränkt, nur in Verbraucher:innengeschäften aufzutreten. Wenn Sie Ihr Auto teilweise oder zur Gänze steuerlich abschreiben bzw. Ihre Firma als Käuferin im Kaufvertrag aufscheint, können wir nicht für Sie tätig werden.

Kann ein (privater) Verein an der Sammelklage teilnehmen?
Nein. Der VKI ist von seinen Statuten darauf beschränkt, nur in Verbraucher:innengeschäften aufzutreten.

Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich mein Auto nach dem 18. September 2015 verkauft habe?
Ja. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals verkauft haben, können Sie teilnehmen.

Kann ich teilnehmen, wenn in meinem Kaufvertrag kein Kaufpreis steht?
Nein! Ohne einen Kaufpreis können Sie nicht an der Sammelklage teilnehmen. Gegebenenfalls empfehlen wir Ihnen diesen mit dem Händler/der Verkäuferin nachträglich zu ergänzen.

Warum muss ich das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben, um an der Sammelklage teilnehmen zu können?
Weil Sie nach Bekanntwerden des Abgasskandals nicht glaubhaft behaupten können, dass Sie nicht gewusst haben, dass das Fahrzeug einen höheren NOx-Ausstoß hat, als VW behauptet hat.

Warum kann ich NICHT an der Sammelklage teilnehmen, wenn ich das Auto VOR Bekanntwerden des Abgasskandals verkauft habe?
Der VKI beruft sich in seiner Argumentation darauf, dass betroffene Dieselfahrzeuge durch Bekanntwerden der Manipulation, selbst nach korrekter technischer Behebung, einen geringeren Wiederverkaufswert haben. Ein einklagbarer Schaden ist somit erst durch Bekanntwerden des Abgasskandals entstanden.

Warum kann ich mich mit meinem betroffenen Porsche Cayenne nicht an der Sammelklage anmelden?
Der Porsche Cayenne ist mit einem Motor Typ 92A ausgestattet und nicht mit einem Motor Typ EA 189, wie bei der überwiegenden Anzahl von betroffenen VW-Dieselfahrzeugen der Fall. Bei einer Sammelklage österreichischer Prägung ist es notwendig, dass die Klagsansprüche gleichartig sind. Das setzt voraus, dass alle Sammelklagsteilnehmer:innen über ein Fahrzeug mit dem Motor Typ EA 189 verfügen.

Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn der oder die ursprüngliche Eigentümer:in des Fahrzeugs mein Ehepartner war, im Rahmen der Scheidung das Fahrzeug aber mir zugesprochen wurde?
Nein. An der Sammelklage kann nur der oder die ursprüngliche Eigentümer:in teilnehmen.
 

Weitere Fragen
 

Muss ich bei meinem Fahrzeug das Software-Update durchführen?
Die Durchführung des Software-Updates ist für die Teilnahme an der Sammelklage irrelevant! Sie können somit, egal ob Sie das Update durchgeführt haben oder nicht, an der Sammelklage teilnehmen.
Rechtlich betrachtet sind Sie dazu verpflichtet das Software-Update durchzuführen. Sollten Sie dieses nicht durchführen, könnte Ihnen die Behörde die Zulassung entziehen. Dem VKI sind jedoch noch keine Fälle bekannt, in denen einem Fahrzeug die Zulassung entzogen wurde.

Wenn ich Teilnehmer:in der Sammelklage bin, kann ich mein Auto trotzdem verkaufen?
Ja, aber Sie müssen uns den Verkauf unbedingt unverzüglich melden und den Verkaufsvertrag übermitteln! Darüber hinaus müssen Sie sämtliche für die Sammelklage relevanten Unterlagen weiterhin aufbewahren.

Welche Kosten können mich als Teilnehmer:in der Sammelklage treffen?
Sie müssen nur den Organisationsbeitrag bezahlen. Alle weiteren Organisationskosten werden vom Sozialministerium (BMASGK) und der Bundesarbeiterkammer (AK) übernommen. Das Prozesskostenrisiko trägt der Prozesskostenfinanzierer. Dieser bekommt im Gegenzug im Falle des Prozesserfolgs eine Erfolgsquote.

Wie kann ich erkennen, ob mein Auto ein Firmenwagen ist?
Entscheidend dafür ist, ob das KFZ auf Sie privat oder auf das Unternehmen zugelassen ist. Sollten Sie als Einzelunternehmer:in bei der Zulassung des Fahrzeuges den Firmensitz (z.B. Ort Ihrer Ordination) angegeben haben, dann ist das KFZ auf Sie als Unternehmer:in angemeldet.
Fahrzeughalter:innen, die ein Unternehmern führen, können sich direkt an einen unserer Vertrauensanwälte
Dr. Alexander Klauser;  Tel: +43 / 06648532401; klauser@klauser.law
Mag. Michael Poduschka; Museumstraße 17; A-4020 Linz; Tel: +43 732 730093; rechtsanwalt@poduschka.at
oder Ihre gesetzliche Interessensvertretung wenden.

Warum muss ich eine eidesstattliche Erklärung bei der Anmeldung abgeben?
Bei ausländischen Gegnern wie Volkswagen, kann der VKI sich nicht auf den Verbrauchergerichtsstand berufen ohne den Gerichtsstand in Österreich zu verlieren. Um dennoch in Österreich klagen zu können, beruft sich der VKI deshalb auf den Schadensort. Dieser liegt am Ort der Übergabe des Fahrzeugs, welcher mittels der eidesstattlichen Erklärung dem Gericht nachgewiesen werden soll.  

Was kann die Sammelklage gegen VW nicht abdecken?
Aufgrund rechtlicher und organisatorischer Hürden kann der VKI keine Teilnehmer:innen vertreten, die ihr Fahrzeug im Ausland erworben oder übernommen haben bzw. niemals Eigentümer:innen eines betroffenen Fahrzeuges waren (z.B. Leasingautos).
Bei der Sammelklage geht es nicht um die Rücknahme des Fahrzeuges durch VW (oder den Vertragshändler) oder um die Geltendmachung von Reparaturkosten aufgrund von Folgeproblemen durch das Software-Update. Die Ansprüche richten sich ausschließlich auf Entschädigungszahlungen, die sich aus Sicht des VKI durch die Abgasmanipulation ergeben.

Wann ist eine Teilnahme an der Sammelklage nicht sinnvoll?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Ihnen eine Deckung für den Prozess zugesagt hat, empfehlen wir Ihnen, Ihren Anspruch selbstständig einzuklagen. Der Vorteil einer selbstständigen Klage mit Rechtsschutzdeckung ist, dass Sie im Falle des Obsiegens keine Erfolgsquote abgeben müssen.
Bei Teilnahme an der VKI-Sammelklage erhält der Prozesskostenfinanzierer für die Übernahme des Prozesskostenrisikos bei Obsiegen eine Erfolgsquote.

Für eine selbstständige Klagsdurchsetzung können wir unsere Vertrauensanwälte
Dr. Alexander Klauser; Tel: +43 / 06648532401; klauser@klauser.law
Mag. Michael Poduschka; Museumstraße 17; A-4020 Linz; Tel: +43 732 730093; rechtsanwalt@poduschka.at
empfehlen.

Ich habe technische Fragen zu meinem Fahrzeug. Kann der Verein für Konsumenteninformation mir hier behilflich sein?
Nein! Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang zur Kenntnis zu nehmen, dass der VKI juristische Hintergründe bzgl. Schadenersatzansprüchen in dieser Causa prüft, wir Ihnen aber leider keine technischen Auskünfte über Ihr Fahrzeug geben können. In diesem Fall verweisen wir Sie gerne an den ÖAMTC, ARBÖ  oder den VCÖ bzw. Ihren Händler.

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