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Wichtige Zusatzinformationen - FAQ - häufig gestellte Fragen

Kann ich an der Sammelklage teilnehmen, wenn mein PIP-Implantat noch nicht ausgetauscht/entfernt wurde?

Ja, für die Teilnahme an der Sammelklage ist es nicht ausschlaggebend, ob das PIP-Implantat noch eingesetzt ist oder bereits ausgetauscht wurde.

Mein Implantat wurde kostenlos ausgetauscht. Kann ich trotzdem an der Sammelklage teilnehmen?

Ja, selbst wenn für Sie keine Kosten für den Austausch entstanden sind, können Sie an der Sammelklage teilnehmen.

Mir wurde nur einseitig ein PIP-Implantat eingesetzt, kann ich trotzdem teilnehmen?

Ja, auch wenn nur ein PIP-Implantat gesetzt wurde, können Sie an der Sammelklage teilnehmen.

Auf was wird der TÜV geklagt?

Der TÜV haftet laut Ansicht des VKI wegen Verletzung seiner Kontroll- und Überprüfungspflichten und wird deshalb auf einen pauschalen vorläufigen Schadenersatzbetrag geklagt. Dieser beinhaltet etwa Behandlungskosten und verursachte Schmerzen im Vorfeld und/oder im Zuge des Austausches des PIP-Implantats. 

Ich habe keinen oder nur einen ungenügend ausgefüllten PIP-Implantatpass erhalten.

Wenn Sie keinen oder keinen ausreichend ausgefüllten PIP-Pass erhalten haben, bitten wir Sie sich an den behandelnden Arzt, die Ärztin bzw das Spital, in welchem Ihnen die PIP-Implantate gesetzt wurden, zu wenden. Diese sind verpflichtet, Ihnen den vollständigen Implantatpass oder eine sonstige ausreichende Bestätigung zum PIP-Implantat auszuhändigen. Falls dies keinen Erfolg haben sollte, lassen Sie uns dies wissen. Der VKI wird versuchen Ihnen hier eine Unterstützung anzubieten und gegebenenfalls bei der Klinik/dem Arzt/der Ärztin intervenieren.

Ich kann den PIP-Pass - trotz Anforderungsversuch beim Arzt - nicht zur Verfügung stellen.

Eine Teilnahme an der Sammelklage ist ausnahmslos unter Vorlage des PIP-Passes oder eines sonstigen ausreichenden PIP-Nachweises durch die Klinik/den Arzt/die Ärtzin möglich. Sind keine Unterlagen mehr aufzutreiben, kann der VKI Sie leider nicht im Rahmen der Sammelklage betreuen.

Ich habe Probleme mit Implantaten eines anderen Herstellers als PIP. Kann ich trotzdem teilnehmen?

Nein, eine Teilnahme ist ausnahmslos für jene Frauen möglich, welche fehlerhafte Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt bekommen haben. Bei Problemen mit Implantaten anderer Hersteller können Sie sich gerne an unser Beratungszentrum wenden. Informationen zum Beratungsangebot im VKI finden Sie unter: https://vki.at/vki-beratungsangebot-im-ueberblick

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