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Widerspruch gegen Speicherung von Bonitätsdaten

In einem - im Auftrag des BMSK - geführten Musterprozess des VKI bestätigt das Berufungsgericht eindeutig das Widerspruchsrecht eines Betroffenen gegen die Verwendung von bonitätsrelevanten Daten einer Kreditauskunftei.

Das Berufungsgericht bestätigt: Ein Betroffener, dessen bonitätsrelevanten Daten von einer Kreditauskunftei gespeichert und verwendet werden, hat jederzeit einen Anspruch auf Widerspruch der Verwendung dieser Daten. Die Daten sind binnen 8 Wochen zu löschen. Solchen Daten liegt nämlich weder eine gesetzliche Aufnahme zugrunde, noch sind die Daten nicht öffentlich, weil sie einem unbestimmten Personenkreis (Banken, Versandhäusern, Telekomanbietern) zugänglich sind.

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unterstützt durch das

Sozialministerium
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