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Wien Energie: Wichtige Hinweise - FAQ’s

 

Mit welchen Tarifen kann ich an der Sammelaktion des VKI gegen Wien Energie teilnehmen?

●    Optima Stom
      und/oder
●    Optima Erdgas


Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der VKI-Aktion (bzw. von der Grundsatzentscheidung des OGH gegen einen anderen Energieanbieter) betroffen bzw. werden diese bei der Einigung mit Wien Energie berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI die Jahresabrechnung des Jahres 2019 für die Sammelaktion?
Nein. Für die Teilnahme an der Aktion benötigen wir nur die Wien Energie Kundennummer, die Vertragskontonummer, sowie den bezogenen Tarif. Die Daten sind auf der Jahresabrechnung (Blatt 1 und 2) ersichtlich.

Ich habe/hatte mehrere Anlagen bei Wien Energie zu einer Kundennummer angemeldet. Muss ich jede Anlage bei der Aktion anmelden?
Ja, die Rückerstattung erfolgt pro Vertragskontonummer (= Nummer pro Anlage). Bitte geben Sie in der Anmeldung jede Vertragskontonummer an.

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben. Wien Energie hat meine Kontodaten bereits?
An der Aktion können auch ehemalige Wien Energie Kunden teilnehmen, die kein aufrechtes Vertragsverhältnis mehr zu Wien Energie haben. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt Wien Energie daher eine aktuelle Bankverbindung.

Muss ich mich an der VKI Aktion anmelden, wenn ich statt Geldersatz die von Wien Energie angebotenen Gratis-Energietage für Strom und/oder Gas erhalten möchte?
Nein. Die Gratis-Energietage müssen Sie mit Hilfe des im Kundenbrief von Wien Energie beigefügten Abschnittes bei Wien Energie postalisch beantragen.

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit Wien Energie. Kann ich trotzdem an der VKI-Sammelaktion teilnehmen?
Ja, sofern Sie von der Preiserhöhung Anfang Oktober 2018 betroffen waren.

Kann ich zusätzlich zu den angebotenen Gratis-Energietagen noch Geldersatz über die VKI Aktion erhalten?
Nein.  Sobald Sie die Energie-Frei-Tage bei Wien Energie beantragt haben, erfüllen Sie nicht mehr die Voraussetzungen für den Geldersatz.
Umgekehrt können Sie die angebotenen Gratis-Energietage nicht mehr in Anspruch nehmen, sobald Sie den Geldersatz mit Unterstützung des VKI erhalten haben.

Wie wird der Geldersatz bzw. die Energie-Freitage ermittelt?
Die Höhe der Auszahlung ist verbrauchsabhängig. Basis für die Auszahlung ist der für die Verbrauchsmenge des Zeitraums 1.10.2018 bis 30.09.2019 bewertete Jahresverbrauch dividiert durch 365 Tage.

Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden würde sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 22,00 bei Strom und rund EUR 15,00 bei Gas belaufen.

Wieviel Geld bekomme ich für 39 Gratisenergietage (für Strom) bzw. 16 Gratisenergietage (für Gas) zurück?

Bei Strom:
Das hängt von Ihrem individuellen Jahresstromverbrauch ab. Bei einem Jahresstromverbrauch von kWh 2500 sind es rund Euro 22,--. Liegt Ihr individueller Jahresverbrauch bei der Hälfte wären es rund 11,--. Bei einem doppelt so hohem Verbrauch wären es rund Euro 44,-- 
Bei Gas:
Das hängt von Ihrem individuellen Jahresgasverbrauch ab. Bei einem Jahresgasverbrauch von kWh 10.200 sind es rund Euro 15,--. Liegt Ihr individueller Jahresverbrauch bei der Hälfte wären es knapp Euro 8,00  Bei einem doppelt so hohem Verbrauch wären es rund Euro 30,-- 

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