Zum Inhalt

Windfall Profits, Cherry Picking und unzulässige Klauseln: RdW-Editorial

RdW 2023/1 Editorial
Bild: LexisNexis

Im Vorlageverfahren "Gupfinger" stellt der EuGH erstmals zu einem österreichischen Fall klar, dass der Verbraucher nach Wegfall einer missbräuchlichen Haftungsklausel keinerlei Haftung ausgesetzt sein darf. Einer „geltungserhaltenden Klauselabgrenzung“ durch Teilung von Klauseln in ihre zulässigen und unzulässigen Regelungsbestandteile schiebt der EuGH einen Riegel vor.  

Dr. Petra Leupold analysiert Bedeutung und Folgen des Grundlagenurteils für die Praxis im Editorial der Jänner-Ausgabe der Fachzeitschrift "Recht der Wirtschaft" (RdW, LexisNexis).

Der Artikel ist frei abrufbar HIER

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

OGH: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair | vki.at

OGH: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair

Der VKI ist mit Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC vorgegangen. Der Oberste Gerichtshof hat nun bestätigt: 14 von 15 Zusatzgebühren sind unzulässig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang