Zum Inhalt

Windfall Profits, Cherry Picking und unzulässige Klauseln: RdW-Editorial

RdW 2023/1 Editorial
Bild: LexisNexis

Im Vorlageverfahren "Gupfinger" stellt der EuGH erstmals zu einem österreichischen Fall klar, dass der Verbraucher nach Wegfall einer missbräuchlichen Haftungsklausel keinerlei Haftung ausgesetzt sein darf. Einer „geltungserhaltenden Klauselabgrenzung“ durch Teilung von Klauseln in ihre zulässigen und unzulässigen Regelungsbestandteile schiebt der EuGH einen Riegel vor.  

Dr. Petra Leupold analysiert Bedeutung und Folgen des Grundlagenurteils für die Praxis im Editorial der Jänner-Ausgabe der Fachzeitschrift "Recht der Wirtschaft" (RdW, LexisNexis).

Der Artikel ist frei abrufbar HIER

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang