Zum Inhalt

WORKSHOP AGB-Recht: LIVESTREAM

Die VKI-Academy veranstaltete im Auftrag des Sozialministeriums am Donnerstag, 15. Dezember 2022 im Rahmen der Academy-Webinarreihe zum Verbraucherrecht einen Online-Workshop zum Thema

AGB-Recht: Klauselprüfung | Verbandsklagen | Judikatur-Update

Dr. Petra Leupold, LL.M. (UCLA) und Dr. Stefan Langer informieren über Grundlagen und neueste Entwicklungen des AGB-Rechts, geben einen systematischen Überblick über die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte und vermitteln anhand konkreter Beispiele aus der Praxis einen kompakten Leitfaden zur Klauselprüfung.

Der Workshop richtet sich an rechtsberatende Personen aus dem Sozialbereich, Konsumentenberater:innen, Unternehmensjurist:innen, Rechtsanwaltsanwärter:innen und Rechtsanwält:innen, die im Verbraucherrecht tätig sind.

Das Video zum Workshop in voller Länge finden Sie hier: FULL VIDEO

Die Vortragsunterlagen zum Download finden Sie hier: 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang