"card complete haftet nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zustellung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail resultieren."
Da hierdurch auch Schäden ausgeschlossen werden, die aus einem vom Karteninhaber unverschuldeten Hindernis des Zugangs einer elektronisch versandten Monatsabrechnung resultieren, widerspricht die Klausel den gesetzlichen Regeln des Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG).
OGH 29.4.2015, 9 Ob 7/15t
Klagsvertreter: Dr. Walter Reichholf, Rechtsanwalt in Wien
ZaDiG-widrige Klausel von card complete
In einem Verbandsverfahren der Bundesarbeiterkammer wurde folgende Klausel eines Kreditkartenunternehmens für gesetzwidrig erklärt:
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Urteil: ZaDiG-widrige Klausel von card complete - 30.6.2015
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3411