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Zeitschrift für Verbraucherrecht erschienen!

VbR Cover H2-2024
Bild: Manz/VKI

Heft 2/2024 der Zeitschrift für Verbraucherrecht (VbR, Verlag Manz) ist erschienen!  

Die Themenschwerpunkte im aktuellen Heft betreffen:  

  • Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzung: VRUN-Ministerialentwurf
  • Prämienanpassung in der Krankenversicherung (§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG)
  • Preisanpassung bei "Floating-Tarifen"
  • Inkassokosten unter Honorarverzicht
  • Verjährung von Rückforderungsansprüchen und Vergütungszinsen
  • Kontrollfähigkeit der Gesamtkosten und Kostenersatz beim Verbraucherkredit

Nähere Infos und alle Inhalte der Ausgabe finden Sie hier.

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Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.
Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.

Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

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