Zum Inhalt

Zielpunkt insolvent - Gutscheine im Konkurs weitgehend wertlos

Das Handelsgericht Wien hat am 30.11.2015 über das Vermögen der Zielpunkt GmbH (1239 Wien, Heizwerkstrasse 5) und alle deren Filialen zur GZ 5 S 153/15g das Insolvenzverfahren eröffnet. Was sind nun Gutscheine noch wert?

Zum Masseverwalter wurde Dr. Georg Freimüller (1080 Wien, Alserstrasse 21, Tel.: 4060551-0) bestellt.

Man kann bis zum 11.2.2016 Forderungen im Verfahren anmelden.

Daher könnten auch InhaberInnen von Gutscheinen den Wert des Gutscheines im Verfahren anmelden. Man muss jedoch beachten, dass man in einem Insolvenzverfahren oft nur geringe Quoten erreicht. Wer etwa eine Forderung über 220 Euro anmeldet und die Anmeldegebühr von 22 Euro zahlt, dann aber nur eine Quote von 10 Prozent zugesprochen bekommt, steigt mit Null aus.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang