Die UniCredit Bank Austria AG hat ihren Kund:innen in der Vergangenheit zu Unrecht Gebühren und Entgelte im Spargeschäft, zu Verbraucherkrediten oder im Zahlungsverkehr verrechnet.
Die Anmeldung zur Aktion war bis 11.02.2024 möglich!
Der VKI bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung bei der Refundierung von unzulässig eingehobenen Gebühren und Entgelten durch die Bank Austria an.
Die UniCredit Bank Austria AG hat ihren Kund:innen in der Vergangenheit zu Unrecht Gebühren und Entgelte im Spargeschäft, zu Verbraucherkrediten oder im Zahlungsverkehr verrechnet.
Die Anmeldung zur Aktion war bis 11.02.2024 möglich!
Das OLG Wien bestätigte mit rechtskräftigem Urteil vom 28.2.2023 die Gesetzwidrigkeit von insgesamt 17 Klauseln und erklärte die darin enthaltenen Gebühren und Entgelte für unzulässig. Die drei Produkte „Spareinlagen“, „Kredite“ und „Konto“ sind von der Entscheidung des OLG Wien betroffen. Hier finden Sie eine Liste mit der detaillierten Auflistung aller betroffenen Gebühren und Entgelte.
Je nach Art der Gebühr und Zeitraum liegen die zu erstattenden Beträge beispielsweise bei € 183,00 (Kraftloserklärung), €122,00 (Evidenzgebühr bei Verlassenschaften), € 61,00 (Sparbuchspesen wegen Verlustmeldung oder Verlassenschaft), € 30,00 (Abfrage Zentralmelderegister) oder € 9,70 (Information über Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen).
Nach Ansicht des VKI sind aufgrund der Entscheidung des OLG Wien die verrechneten Gebühren und Entgelte an die Konsument:innen zurückzuzahlen.
Um eine für alle Betroffenen rasche und unbürokratische Lösung für die Refundierung der unzulässigen von der Bank Austria verrechneten Gebühren und Entgelte zu finden, wurde zwischen VKI und Bank Austria eine Lösung für Kund:innen (sowie ehemalige Kund:innen und Rechtsnachfolger:innen) der Bank Austria entwickelt. Alle potentiell betroffenen aktiven Kund:innen wurden von der Bank Austria schriftlich informiert.
Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich der kostenlosen Sammelaktion bis 11.02.2024 anzuschließen.
Teilnehmen können:
Wichtig: Bei der Anmeldung müssen Sie dem VKI Ihre Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln.
Falls von der Bank Austria Gebühren und Entgelte (auch) vor dem 1.1.2016 verrechnet wurden, ist es erforderlich, dass Sie diese unter Vorlage von Belegkopien (bspw. Kontoauszug oder sonstige Nachweise vor 2016) einzeln nachweisen. Für nach dem 1.1.2016 verrechnete Gebühren oder Entgelte ist die Übermittlung eines Belegs nicht notwendig. Bitte bereiten Sie die Unterlagen (Entbindung und allenfalls Belege vor 2016) vor der Anmeldung vor, da Sie diese hochladen müssen.
Das Formular zur Entbindung können Sie unter Downloads am Ende dieser Seite herunterladen. Drucken Sie dieses aus, füllen es wahrheitsgemäß und vollständig aus und unterschreiben Sie dieses eigenhändig bzw. unterzeichnen es mit Ihrer amtlichen digitalen Signatur. Geben Sie die IBAN oder Vertragsnummer jedes betroffenen Produktes (Girokonto, Sparbuch, Kredit) im Formular an. Die vollständig ausgefüllte Entbindung vom Bankgeheimnis müssen Sie während des Anmeldeprozesses hochladen und so dem VKI zur Verfügung stellen.
Bevor Sie sich für die Aktion anmelden, müssen Sie zuerst Ihre Kontoauszüge anhand dieser Gebührenliste durchsuchen.
Suchen Sie via Online-Banking oder in Ihren Kontoauszügen, ob Ihnen die Bank Austria in den laut Liste genannten Zeiträumen Beträge in genannter Höhe verrechnet hat (z.B. Beauftragung eines Rechtsbeistandes, August 2018, 51€). Wurde Ihnen eine oder mehrere dieser Gebühren verrechnet, notieren Sie unterteilt nach Art des Produkts (Sparen, Kredit, Konto) die Art der Gebühr als auch den Monat und das Jahr, in dem Ihnen diese Gebühr verrechnet wurde.
Ein Beispiel:
Produkt SPAREN
Produkt KREDIT
Für Gebühr Nr. 3 müssen Sie zusätzlich eine elektronische Belegkopie (Scan, Foto) vorbereiten, da bezahlte Gebühren vor dem 1.1.2016 von Ihnen belegt werden müssen. Mahnspesen müssen Sie anhand von Auszügen belegen, wenn Sie diese vor 2016 bezahlt haben.
Produkt KONTO
Diese Daten müssen Sie im Rahmen der Anmeldung angeben, bzw. Belegkopien vor 2016 hochladen. Kund:innen sowie ehemalige Kund:innen, die kein Online-Banking nutzen, erhalten bei der Bank Austria telefonisch unter der Tel.Nr. 050505-25 Informationen, wie sie zu Kontoaufstellungen bzw. Entgeltaufstellungen zwischen 01.01.2016 und 30.09.2023 gelangen können.
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 11.02.2024 möglich!
Schritt 1: Anmelden
Registrieren Sie sich, um unzulässig eingehobene Gebühren und Entgelte von der Bank Austria zurückzuerhalten.
Schritt 2: Ansprüche hinzufügen
Fügen Sie alle unzulässigen Gebühren und Entgelte hinzu, die Ihnen verrechnet wurden.
Schritt 3: Geld zurückerhalten
Nach positiver Überprüfung Ihrer Angaben wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt zur Offenlegung und Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Gebühren und Entgelte an die Bank Austria weiterleiten.
Eine Vielzahl an Lebensversicherungen enthalten unzulässige Kostenabzugsklauseln. Auf Basis dieser Klauseln verrechnete Kosten können Betroffene nun kostenlos bei der VKI-Sammelaktion zurückfordern.
RLB Tirol verrechnete während covidbedingter gesetzlicher Kreditstundungen weiterhin Sollzinsen. Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 12.09.2023 möglich.
BAWAG P.S.K./easybank verrechnete unzulässigerweise während covidbedingter gesetzlicher Kreditstundungen weiterhin Sollzinsen. Der VKI konnte einen Vergleich über deren Rückzahlung erzielen.
Ende November 2022 erhielten hunderte Verbraucherinnen und Verbraucher vom zuständigen Insolvenzverwalter die Aufforderung, bei sonstiger Klage die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von bis zu etwa 14 Prozent des Zeichnungskapitals bis zum 09.12.2022 zurückzuzahlen oder einen Verjährungsverzicht abzugeben.
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