Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - eine höchstgerichtliche Grundsatzentscheidung gegen die BAWAG P.S.K. - Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BAWAG P.S.K./easybank) beim Obersten Gerichtshof (OGH) erwirkt, der zufolge bei der Anwendung der gesetzlichen Kreditstundung nach dem 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz keine Sollzinsen während des gesetzlichen Stundungszeitraums verrechnet werden dürfen. Die BAWAG P.S.K./easybank verrechnete ihren Kund:innen im gesetzlichen Stundungszeitraum von 01.04.2020 bis 31.01.2021 die Sollzinsen.
Der VKI konnte mit BAWAG P.S.K. eine Einigung über die Rückerstattung der zu Unrecht bezahlten Sollzinsen erreichen.
Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich kostenlos dem Vergleich anzuschließen.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme:
Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die
- eine Stundung bei der BAWAG P.S.K. oder easybank zwischen 1. April 2020 und maximal 31. Jänner 2021 beantragt/vereinbart haben,
- und Einkommensausfälle durch die Covid-19-Pandemie in diesem Zeitraum erlitten haben,
- und noch keine Erstattung der Zinsen durch die BAWAG P.S.K. oder die easybank erhalten haben.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 31.05.2023 über folgenden Link möglich:
Unterstützung durch den VKI
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt zur Rückzahlung der zu viel bezahlten Sollzinsen an die BAWAG P.S.K. übermitteln.