Zum Inhalt

Kreditmoratiorium
Bild: Raten-Kauf / Pixabay

BAWAG P.S.K./easybank - Vergleich - Rückzahlung der Sollzinsen bei coronabedingten Kreditstundungen

Der VKI konnte sich mit der BAWAG P.S.K. - Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BAWAG P.S.K./easybank) einigen. Betroffene Kredit- und Leasingkund:innen erhalten Geld zurück. Eine kostenlose Anmeldung ist bis 31.05.2023 möglich.

 

Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - eine höchstgerichtliche Grundsatzentscheidung gegen die BAWAG P.S.K. - Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (BAWAG P.S.K./easybank) beim Obersten Gerichtshof (OGH) erwirkt, der zufolge bei der Anwendung der gesetzlichen Kreditstundung nach dem 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz keine Sollzinsen während des gesetzlichen Stundungszeitraums verrechnet werden dürfen. Die BAWAG P.S.K./easybank verrechnete ihren Kund:innen im gesetzlichen Stundungszeitraum von 01.04.2020 bis 31.01.2021 die Sollzinsen.

Der VKI konnte mit BAWAG P.S.K. eine Einigung über die Rückerstattung der zu Unrecht bezahlten Sollzinsen erreichen.

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich kostenlos dem Vergleich anzuschließen.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme:

Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die

  • eine Stundung bei der BAWAG P.S.K. oder easybank zwischen 1. April 2020 und maximal 31. Jänner 2021 beantragt/vereinbart haben,
  • und Einkommensausfälle durch die Covid-19-Pandemie in diesem Zeitraum erlitten haben,
  • und noch keine Erstattung der Zinsen durch die BAWAG P.S.K. oder die easybank erhalten haben.


Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31.05.2023 möglich.

Wichtige Informationen - FAQs

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang