Unicredit Bank Austria AG (Bank Austria) und Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG (Erste Bank) sowie der gesamte Sparkassensektor erhalten seit Jahrzehnten für die Vermittlung von Fondsprodukten Bestandsprovisionen von den Anbietern. Eine solche Zahlung muss nach dem Gesetz und nach gefestigter Rechtsprechung gegenüber den Kund:innen offen gelegt werden. Hat die Bank dies verabsäumt, müssen diese Bestandsprovisionen nach Ansicht des VKI an die Kund:innen zurückgezahlt werden.
Vor dem Jahr 2007 haben Bank Austria und Erste Bank/Sparkassen ihre Bestandsprovisionen nicht offen gelegt. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 haben die Banken versucht, diesen Fehler zu sanieren. Nach dem neuen Gesetz müssen die Zahlungen aber nicht nur offen gelegt werden, sondern auch der Qualitätsverbesserung der Dienstleistung dienen und dürfen zu keiner Interessenkollision führen. Ob diese Erfordernisse im Zeitraum nach 2007 eingehalten wurden, ist fraglich.
Erst seit dem Jahr 2018 kommen die Banken ihrer Offenlegungspflicht nach.
Die bis 31.12.2017 unzulässig vereinnahmten Bestandsprovisionen sind von den Banken an ihre Kund:innen zurückzuzahlen.
Die Höhe der geflossenen Bestandsprovisionen ist abhängig vom veranlagten Fondsvermögen und beträgt in der Regel zwischen 0,3% und 1% des Fondsvermögen pro Veranlagungsjahr. Der rückzuerstattende Betrag kann daher je nach Investitionsvolumen und Investitionszeit ein paar Hundert bis ein paar Tausend Euro ausmachen.
Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention anzuschließen.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme
Teilnehmen können
- alle Verbraucher:innen, die Kund:in der Bank Austria oder der Erste Bank oder einer Sparkasse waren oder noch sind
- UND vor 2018 über eine der Banken in Fonds investiert haben.
Teilnehmen können auch Verbraucher:innen, deren Fonds bereits aufgelöst wurden.
Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist über folgenden Link möglich:
Hier geht’s zur Anmeldung!
Wichtig: Bei der Anmeldung müssen Sie uns eine Kopie eines Depotauszugs und die Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln. Bitte bereiten Sie die Unterlagen für die Anmeldung vor. Die Formulare zur Entbindung finden Sie hier:
- Entbindung Bankgeheimnis Erste Bank
- Entbindung Bankgeheimnis Bank Austria
- Entbindung Bankgeheimnis Sparkasse
Unterstützung durch den VKI
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt zur Offenlegung und Rückzahlung der Bestandsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) bei Bank Austria und Erste Bank sowie bei den Sparkassen intervenieren.
Wichtige Informationen - FAQ