Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die McFit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das HG Wien entschied, dass 12 Klauseln der Bedingungen unzulässig sind.
So wurden beispielsweise folgende Klauseln als gesetzwidrig eingestuft:
- Zu lange Bindungsfrist zwischen Anmeldung und Annahme bzw Ablehnung des Antrages
- Unzulässige Haftung im Falle des Verlustes der MemberCard
- Unzulässige Verpflichtung Bekanntgabe einer Änderung der Mailadresse
- Unzulässige Kündigungsmöglichkeiten des Unternehmens bei Zahlungsverzug
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 3.11.2014)
HG Wien 22.10.2014, 43 Cg 84/13w
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien