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12 Klauseln der AGB von McFit unzulässig

HG Wien verwirft in einer Verbandsklage des VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - typische Klauseln in einem Fitnessvertrag zu Bindungsfristen, Haftung, Kündigungsmöglichkeiten etc.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die McFit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das HG Wien entschied, dass 12 Klauseln der Bedingungen unzulässig sind.
So wurden beispielsweise folgende Klauseln als gesetzwidrig eingestuft:

-    Zu lange Bindungsfrist zwischen Anmeldung und Annahme bzw Ablehnung des Antrages
-    Unzulässige Haftung im Falle des Verlustes der MemberCard
-    Unzulässige Verpflichtung Bekanntgabe einer Änderung der Mailadresse
-    Unzulässige Kündigungsmöglichkeiten des Unternehmens bei Zahlungsverzug

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 3.11.2014)

HG Wien 22.10.2014, 43 Cg 84/13w
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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