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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Aus für Zahlscheinentgelt bei Mobilkom

Im Auftrag des BMASK klagte der VKI ua die Mobilkom Austria AG, die trotz Zahlungsdienstegesetz weiterhin die Zahlscheingebühr verrechnet. Das HG Wien wiederholt nun auch in diesem Verfahren deutlich und ausführlich: Das ist nicht mehr zulässig!

Urteil: VKI gewinnt gegen AvW - Ausschluß der Kündigung nichtig

Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - gegen die AvW Gruppe AG Verbandsklage wegen gesetzwidriger Kündigungsausschlüsse eingebracht und diese nunmehr beim OGH gewonnen. Das Höchstgericht schloss sich weitgehend den Ausführungen der 2. Instanz an, wonach der Ausschluss der ordentlichen Kündigung insbesondere deshalb gröblich benachteiligend sei, weil sich AvW sehr wohl ein ordentliches Kündigungsrecht im Vertrag vorbehielt.

Urteil: "0% Zinsen" - unzulässige irreführende Blickfangwerbung

Der OGH bestätigte nun in zwei Verbandsverfahren des VKI, dass es irreführend ist, mit Finanzierungsangeboten zu "0% Zinsen" zu werben, wenn tatsächlich Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren verrechnet werden und es dadurch zu einem Effektivzinssatz von 1,9% oder 5,02% kommt.

Urteil: VKI-Sieg gegen einseitige Kündigung bei BA-Snowball

Der VKI war mit Verbandsklage im Auftrag des BMASK auch gegen die Geschäftsbedingungen der - von der Bank Austria emittierten - Teilschuldverschreibungen "Callable Snowball Floater" vorgegangen. Nun erging auch hierzu das Urteil des Obersten Gerichtshofes, der sich in seiner Begründung auf das jüngst ergangene gegen die Erste Bank stützt: Das einseitige Kündigungsrecht der Bank ist gesetzwidrig.

Service: Hilfe bei Dauerrabattnachforderungen

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2010 hat die Situation bei Dauerrabatten vollkommen verändert. Wir informieren ausgehend von diesem Urteil, unter welchen Umständen eine Dauerrabattrückforderung Ihrer Versicherung unberechtigt ist und wie Sie ihr Geld zurückverlangen können.

Urteil: OGH: Dauerrabattklauseln gesetzwidrig

Dauerrabattnachzahlungsklauseln, nach denen der rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt, widersprechen § 8 Abs 3 VersVG und sind gröblich benachteiliegend. Das gesetzliche Kündigungsrecht wird untergraben.

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Sozialministerium
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