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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Storno bei Maturareise

Das BGHS Wien erachtete in einem Musterverfahren der AK eine höhere als die in den ARB vorgesehene Stornogebühr, die X-Jam (Kuoni) in den Besonderen Reisebedingungen für Maturareisen vorgesehen hatte, als intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG und im Hinblick darauf, dass der Reiseveranstalter nicht dargetan hat, warum er trotz Unterbleiben der Reiseleistung an einer Stornogebühr festhält und dass er sich dadurch nichts erspart hat, im Hinblick auf § 27a KSchG als nicht fällig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil: OGH zu Klauseln in Kfz-Kaufverträgen

Der Oberste Gerichtshof hat Klauseln in Kfz-Kaufverträgen zu nachträglichen Preiserhöhungen als gesetzwidrig beurteilt. Auch Regelungen, die im Fall einer Wandlung Benützungsgebühren für die Zeit bis zur Rückstellung erlauben, sind unzulässig.

Urteil: Renovierungsbedürftiges Hotel - Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude

Verschiedene Ausstattungs- und Unterkunftsmängel in einem renovierungsbedürftigen Hotel, das im Katalog als renoviert angeführt war, rechtfertigen nach dem BGHS Wien eine Reisepreisminderung von 40%, Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in der Höhe von € 30,00 pro Person und Tag und einen Schadenersatzbetrag von € 250,00 für eine erforderliche Umbuchungsgebühr wegen vorzeitiger Abreise.

Urteil: Reise mit Mängeln - 37% Reisepreisminderung

Diverse wesentliche Reisemängel (Lärmbeeinträchtigung, fehlende zugesagte Leistungen, fehlender Aquapark, künstlicher Sandstrand, mangelnde Bademöglichkeit) rechtfertigen nach dem BGHS Wien eine Reisepreisminderung von 37 Prozent. Dennoch sei ein erheblicher Teil der geschuldeten Leistung erbracht, weshalb ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude nicht zustünde.

Urteil: Zinsenstreit bei Unternehmerkredit - KSchG dient als Anhaltspunkt

Der OGH hat zu einer Preisanpassungsklausel in einem Unternehmerkredit ausdrücklich ausgesprochen, dass die Einzeltatbestände des § 6 KSchG zur Auslegung der "gröblichen" Benachteiliung iSd § 879 Abs 3 ABGB auch bei Verträgen herangezogen werden können, die keine Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG sind, sofern eine vergleichbare Ungleichgewichtslage besteht.

Urteil: HG Wien zu Reisestornoversicherung ohne Versicherungsbedingungen

Das Handelsgericht Wien stellt klar, dass Versicherungsbedingungen nur dann gelten, wenn sie in den Vertrag einbezogen wurden. Fehlt eine ausdrücklichre oder konkludente Einbeziehung, dann kommt die Versicherung ohne die Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen zustande.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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