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Unterlassungserklärung von Burgenland Energie

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die BE Solution GmbH (BE), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG, wegen zehn unzulässiger Klauseln in einem Wärmekomfortvertrag (mehrKomfortpaket der Energie Burgenland Service GmbH als Rechtsvorgängerin der BE Solution GmbH) abgemahnt. Unter anderem verstießen die in diesem Vertragsformblatt enthaltenen Wertsicherungsklauseln nach Auffassung des VKI gegen mehrere Bestimmungen des KSchG (ua § 6 Abs 1 Z 5 KSchG und § 6 Abs 2 Z 4 KSchG) und waren gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB. Darüber hinaus waren weitere Bestimmungen, etwa eine Demontagepauschale für die Heizzentrale, die im Eigentum der BE steht, oder die Gestaltung der Kaufoption für besagte Heizzentrale nach Auffassung des VKI sachlich nicht gerechtfertigt und daher unzulässig. BE hat am 23. August 2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

BE hat sich in dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbraucher:innen in AGB zu unterlassen, die nachstehenden oder sinngleiche Klauseln zu unterlassen und sich auf solche auch nicht zu berufen, wobei die nicht kursiv gesetzten Passagen einer Klausel nicht Gegenstand der Beanstandung waren, aber zum besseren Verständnis des Gesamtkontextes hinzugefügt wurden:

  1. Der Wärmegarantiepreis ist wertgesichert und wird mit der Jahresabrechnung entsprechend der letzten davor liegenden, für die Service GmbH gültige, Kollektivvertragserhöhung rückwirkend angepasst. 
  2. Die Leistungspreise sind ebenfalls wertgesichert und unterliegen einer jährlichen Steigerung von 2,5 %. 
  3. Ab dem 61. Monat der Laufzeit des gegenständlichen Vertrages wird der Wärmegarantiepreis um EUR 4,20 exkl. USt. pro Monat erhöht. Ab dem 121. Monat der Laufzeit des gegenständlichen Vertrages wird der Wärmegarantiepreis um weitere EUR 4,20 exkl. USt. pro Monat erhöht.
  4. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 
  5. Auch von diesem Formerfordernis darf nur schriftlich abgegangen werden. 
  6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den gegenständlichen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden. 
  7. Die Service GmbH ist berechtigt, unter Zustimmung des Kunden, den gegenständlichen Vertrag auf Konzerngesellschaften zu überbinden. Die Zustimmung des Kunden zur Vertragsüberbindung wird angenommen, wenn dieser nicht schriftlich binnen 3 Wochen ab Verständigung über die geplante Vertragsüberbindung dieser widerspricht. 
  8. Für alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen dieses Vertrages, wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Bezirk Eisenstadt vereinbart. 
  9. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder während der Geltungsdauer dieses Vertrages auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Entscheidungen rechtsunwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich diesfalls, unverzüglich nach Kenntnis von der Rechtsunwirksamkeit die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die rechtswirksam zum selben wirtschaftlichen Ziel wie die rechtsunwirksame Bestimmung führt. 
  10. Die Service GmbH räumt dem Kunden die Option ein, die vertragsgegenständliche Heizzentrale nach 60 Monaten Vertragslaufzeit um einen Betrag von EUR ___________ inkl. 20% USt. käuflich zu erwerben. Ab dem 121. Monat reduziert sich der Optionspreis auf EUR ______________ inkl. 20% USt. 
    […] 
    Im Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden nach Ende des Kündigungsverzichts (Ablauf von 5 Jahren Vertragsdauer) und Nichtinanspruchnahme der dem Kunden eingeräumten Option auf Erwerb der vertragsgegenständlichen Heizzentrale, ist die im Eigentum der Service GmbH stehende Heizzentrale von der Service GmbH zu demontieren. In diesem Fall hat der Kunde an die Service GmbH eine Demontagepauschale in Höhe von EUR _______ inkl. 20% USt. an die Service GmbH zu entrichten.

Der VKI hat BE eine Aufbrauchsfrist für die Verwendung der inkriminierten Klauseln bis spätestens 30. November 2024 eingeräumt. BE ist verpflichtet, sich auf die Klausel und sinngleiche Klauseln gegenüber Verbraucher:innen ab Abgabe der Unterlassungserklärung jedenfalls nicht zu berufen.

Verbraucher:innen, deren Preise in Anwendung der Klauseln 1-3 erhöht wurden, können nach Ansicht des VKI die Beträge, die über den ursprünglich vereinbarten Preis hinaus bezahlt wurden, binnen 30 Jahren bereicherungsrechtlich von BE zurückfordern.

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