Zum Inhalt

Aggressive Geschäftspraktik von "Österreich"

Der VKI obsiegt auch in 2. Instanz gegen Mediengruppe "Österreich": Der Zwang, ein unver-langtes Testabo abbestellen zu müssen, stellt eine aggressive Geschäftspraktik im Sinne des UWG dar, bestätigt nun das Berufungsgericht.

Abonnenten der Zeitung "Österreich" hatten unaufgefordert andere Zeitschriften des Verlags im Test-Abonnement erhalten. Im ersten Monat waren die Zeitschriften noch gratis, danach kosteten sie 4,- Euro pro Monat. Wer das Abo nicht in Anspruch nehmen wollte, sollte es abbestellen, schrieb der Verlag den Kunden. Gegen diese Geschäftspraktik brachte der VKI Klage ein und war in erster Instanz erfolgreich.

Dagegen legte "Österreich" Berufung ein - zu Unrecht, wie das OLG Wien als Berufungsgericht jetzt befand: Es bestätigte die Rechtsauffassung des Erstgerichts, dass die unaufgeforderte Zusendung eines Testabos mit der Aufforderung, der Umwandlung in ein reguläres Abo nach Ablauf einer gewissen Zeit widersprechen zu müssen, eine aggressive Geschäftspraktik darstellt.

OLG Wien 26.02.2018, 4 R 161/17a
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle

Anm: Das Urteil wurde durch den OGH 29.5.2018, 4 Ob 68/18f bestätigt.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Der Digital Markets Act (DMA) sieht regulatorische Einschränkungen für sogenannte "Gatekeeper" - Plattformdienste mit erheblicher Marktmacht - vor und ist seit 7. März 2024 für 22 Dienste von sechs Gatekeepern, ua Amazon, Apple, Meta und Microsoft, wirksam. Wir stellen die Regelungen im Überblick dar.

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Der VKI hatte die Hofer KG wegen aus Sicht des VKI unzulässiger Statt-Preisen geklagt. Zu einem Urteil dazu kam es nicht: Hofer schloss mit dem VKI einen gerichtlichen Vergleich ab und verpflichtete sich darin, dass inkriminierte Verhalten zu unterlassen.

XXXLutz–Werbung für 25 Prozent-Rabattaktion war irreführend

XXXLutz–Werbung für 25 Prozent-Rabattaktion war irreführend

Der VKI hatte die XXXLutz KG (XXXLutz) geklagt. Grund für die Klage war eine Werbebotschaft, bei der ein aufklärender Hinweis – in Flüsterlautstärke – deutlich leiser war als die vorangegangene Information. Das LG Wels gab dem VKI Recht und beurteilte die Werbung als irreführend.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang