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Air Berlin vor Insolvenz - Flüge sollen dennoch stattfinden

Die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG hat am 15.08.2017 Insolvenzantrag gestellt. Medienberichten zufolge gewährt die deutsche Bundesregierung der Fluggesellschaft einen Überbrückungskredit; nach Angaben der Airline könne der Flugbetrieb daher ungestört fortgesetzt werden

Wer einen Flug bei Air Berlin gebucht hat, kann derzeit nur hoffen, dass dieser tatsächlich vereinbarungsgemäß durchgeführt wird. Eine Möglichkeit, kostenlos vom Beförderungsvertrag zurückzutreten und das gesamte - in aller Regel bereits im Voraus bezahlte - Entgelt zurückzufordern, besteht nicht.

Von einer (kostenpflichtigen) Stornierung gebuchter Air Berlin-Flüge raten deutsche Verbraucherschützer KonsumentInnen derzeit im Hinblick darauf ab, dass der Fluggesellschaft von der deutschen Bundesregierung ein Überbrückungskredit gewährt werde und der Flugbetrieb nach Angaben der Airline ungestört fortgesetzt werden könne.

Derzeit heißt es überdies noch abzuwarten, wie das zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in Deutschland über den Insolvenzantrag der Airline entscheidet, und ob es demnach zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.

Wenn bei Insolvenz der Airline Planwidrigkeiten bei der Durchführung von Flügen auftreten, haben Betroffene, die über eine Nur-Flugbuchung verfügen, lediglich die Möglichkeit, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen, dh sie sind auf ihre - sehr niedrige - Insolvenzquote angewiesen. Dazu wird dann eine Anmeldung der Forderungen beim zuständigen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg erforderlich sein.

Besser gestellt sind Personen, die eine Pauschalreise gebucht haben: Sofern ein Air Berlin-Flug Teil eines Pauschalarrangements ist, können sich Betroffene an den Reiseveranstalter wenden, der für die vereinbarungsgemäße Durchführung der Reise (und damit auch für den Transport) zu sorgen hat. Sollte also ein im Rahmen einer Pauschalreise gebuchter Flug nicht wie geplant stattfinden, muss der Reiseveranstalter ohne Mehrkosten Abhilfe für Reisende schaffen; weitergehende Ansprüche - zu denken ist hier beispielsweise an Preisminderung wegen Verlust eines Urlaubstages aufgrund einer späteren Beförderung - sind gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Für Rat und Hilfe können Sie sich an das beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingerichtete Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) wenden, das auf grenzüberschreitende Verbraucherbeschwerden spezialisiert ist: http://europakonsument.at/ .

Dort finden Sie auch Informationen zum Insolvenzverfahren von Air Berlin.

Anmerkung:
Bei Insolvenz einer Airline bei Nur-Flugbuchungen gibt es keine gesetzlichen Sonderbestimmungen, dh es kommt hier allgemeines Insolvenzrecht zur Anwendung.

Für Flugbuchungen im Rahmen von Pauschreisen hingegen sieht die Reisebürosicherungsverordnung (RSV) eine Insolvenzabsicherung vor, dh wird das Reisebüro insolvent, besteht hier eine wesentliche Besserstellung gegenüber Kunden, die nur einen Flug gebucht habe.

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