Verträge darüber können unter Berufung auf laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) angefochten werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Auch der VKI geht gegen die Wiener Agentur "Superlook" vor, die derzeit vermehrt bereits verjährte Forderungen einklagt.
Erhält man einen Zahlungsbefehl vom Gericht zugestellt, sollte umgehend ein Einspruch erhoben und der VKI (01/588 77 -0) kontaktiert werden.
LG Steyr, 18.11.2009, 1R 153/09g