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AK siegt gegen "Friedrich Müller"

Die Arbeiterkammer hatte mit zwei Klagen gegen ein Unternehmen Erfolg, das irreführende Gewinnversprechen machte.

Irreführende Gewinnzusagen sind ein Ärgernis, machen sie doch oft Menschen Hoffnungen, die das versprochene Geld gut brauchen könnten. Daher hat der Gesetzgeber irreführende Gewinnzusagen klagbar gemacht.

Die AK hat nun in zwei Verfahren gegen die Firma hinter der Marke "Friedrich Müller" gewonnen und 125.000 Euro einbringlich gemacht - diese werden einem guten Zweck gespendet.

Die Firma hinter der Marke ist seit Jahren "in Liquidation"; erfolgreiche Musterprozesse von VKI und AK haben diese Methode des Kundenfanges erfolgreich bekämpft.

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