Kinder sind eine attraktive Zielgruppe der Werbung. Das spaltet Familien und Experten: Die einen lehnen Kinderwerbung generell ab, andere wiederum sind der Meinung, dass auch Kinder lernen müssen, damit umzugehen.
Ein Projekt der AK Tirol, das gemeinsam mit dem VKI durchgeführt wird, soll Verstöße gegen unzulässige Kinderwerbung aufzeigen und abstellen. Kinderzeitschriften mit Spielzeugbeigaben, kindgerecht aufbereitete Verpackungen von Cornflakes, Süßigkeiten und Getränken - Dass Kinder einen starken Einfluss auf die Markenwahl haben, ist den Unternehmen bewusst. Das erste eigene Bankkonto oder Klingeltöne zum Download. Wer sich aufmerksam umsieht, bemerkt, wie viel Werbung an Kinder und Jugendliche, gerichtet ist.
Dabei wird manchmal auch vor Schulen nicht Halt gemacht. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet aber direkte Kaufaufforderungen an Kinder in der Werbung. Werbebeschränkungen, die sich auf Kinder und Jugendliche beziehen, finden sich zudem im ORF-Gesetz bzw. im Privatfernseh-Gesetz. Was fällt besonders unangenehm auf? Alle Interessierten, Eltern, Erziehungsberechtigte aber auch Jugendliche selbst sind eingeladen ihre Beobachtungen, persönlichen Erfahrungen oder besonders fragwürdige Werbepraktiken, die sich an Kinder richten, zu melden. Werden Verstöße gegen das Kinderwerbungsverbot festgestellt, werden rechtliche Schritte geprüft bzw. eingeleitet, um verbotene Werbepraktiken abzustellen.
"Wir werden genau überprüfen, ob das Kinderwerbungsverbot beachtet wird. Bei groben Verstößen werden wir auch vor Klagen nicht zurückschrecken", verspricht AK-Präsident Erwin Zangerl.
Mitmachen und fragwürdige Kinderwerbung melden an kinderwerbung@ak-tirol.com oder kinderwerbung@vki.at.