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Aktion Rückforderung Papierrechnungsentgelte - Erfolgreich abgeschlossen

Mit großem Erfolg konnte die Aktion "Rückforderung Papierrechnungsentgelte" nun abgeschlossen werden. Für rund 700 Konsumentinnen und Konsumenten intervenierte der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums bei den Mobilfunkbetreibern auf Rückzahlung der gesetzwidrig verrechneten Papierrechnungsentgelte.

Der Oberste Gerichtshof hatte dem VKI in einem Verbandsverfahren Recht gegeben und klar entschieden, dass die Verrechnung  von zusätzlichen Entgelten für Papierrechnungen bei Dienstleistungsverträgen (vor allem bei Mobilfunkverträgen) gesetzwidrig ist

Die Unternehmer hatten durch die zu Unrecht kassierten Entgelte ein beträchtliches Körberlgeld verdient, während der einzelne Kunde angesichts der geringen Beträge (pro Vertrag) möglicherweise auf Rückforderung verzichtet hätte. Daher bot der VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - den Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos an, deren Rückforderungsansprüche zu sammeln und diese bei den betreffenden Unternehmen geltend zu machen. Dieses Angebot wurden von zahlreichen Konsumentinnen und Konsumenten genutzt:  

Über 700 Konsumentinnen und Konsumenten haben an der Aktion teilgenommen und ihre Ansprüche auf Rückzahlung von Papierrechnungsentgelten in einer Online-Datenbank eingemeldet. Diese Anmeldung der Ansprüche war - nach mehrfacher Verlängerung - bis Mitte Juni möglich. Der VKI hat die Forderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher (insgesamt über 20.000 Euro) gesammelt an die betreffenden Unternehmen herangetragen und diese zur Gutbuchung/Überweisung aufgefordert. 

Der Aufforderung kamen alle Unternehmen, die in den letzten Jahren gesetzwidriger Weise ihren Kunden Papierrechnungsentgelt verrechnet hatten, nach: T-Mobile, Hutchison 3G, A1 Mobilkom, UPC und MyPhone haben - so Rückmeldungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern - bereits zu Recht bestehende Ansprüche rücküberwiesen. Einzig der Mobilfunkbetreiber Orange hatte - als einziger in seiner Branche - niemals  Papierrechnungsentgelte verrechnet und war daher von der Aktion nicht betroffen.

Nicht von dieser Aktion umfasst waren Fälle der sogenannten Zahlscheingebühr. Hier steht die Entscheidung des EuGH noch aus. 

Das Ergebnis zeigt, dass gerade bei kleineren Geldbeträgen gesammelte Aktionen zur Durchsetzung der Ansprüche zielführend und wichtig für die praktische Umsetzung der Verbraucherrechte sind. Wir danken auf diesem Weg den zahlreichen Konsumentinnen und Konsumenten für das positive Feedback auf unsere Aktion! 

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