Konsument:innen, darunter auch welche mit aufrechter Preisgarantie, treten an den VKI heran, weil sie kurz vor Weihnachten ein E-Mail mit dem Betreff „Wichtige Information - Änderung der Produkte der ENSTROGA GmbH“ erhielten. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass die Energiepreise erhöht und das Festpreisprodukt auf eines mit variablem Preis umgestellt werden soll, wenn der Preiserhöhung nicht widersprochen wird. Besonders perfide: Die Umstellung bzw. das Vertragsende bei Widerspruch soll mit 1.1.2022 eintreten.
Dieses Vorgehen widerspricht sowohl den sektorspezifischen Bestimmungen für Energieanbieter, wie auch mehreren Konsumentenschutzbestimmungen.
Der VKI fordert ENSTROGA auf, die Vertragsänderungen zurückzunehmen und Verbraucher:innen zu den versprochenen Bedingungen weiterhin zu beliefern.
Jedenfalls fordert der VKI die ENSTROGA nachdrücklich auf, die Belieferung auch bei Widerspruch nicht vertrags- und gesetzwidrig mit 1.1.2022 einzustellen. Es wäre den Betroffenen nicht zumutbar, dass ihnen ohne jeglichen Rechtsgrund der Strom mitten im Winter abgestellt wird.
Was Betroffene tun können:
Auf Grund der nach Ansicht des VKI mehrfach gesetzwidrigen Vorgangsweise, der viel zu kurzen Frist für eine Reaktion und der unzulässigen Drohung einer Abschaltung ist ein Widerspruch im Hinblick auf die potentiell damit verbundenen Folgen für Verbraucher:innen unzumutbar.
Konsument:innen sollten sich daher nach Ansicht des VKI zuerst um einen Anbieterwechsel kümmern und anschließend ENSTROGA zeitnahe erklären, dass sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind und sich Schadenersatzansprüche vorbehalten. Bei der Suche nach einem neuen Anbieter unterstützt der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control: https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/
Zudem rät der VKI das Vorgehen von ENSTROGA auch an die Regulierungsbehörde E-Control zu melden: Schlichtungsstelle - www.e-control.at