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Amabrush insolvent

Mit Beschluss vom 6.Juni 2019 wurde über die Amabrush GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der VKI bietet dazu Informationen.

Das Handelsgericht (HG) Wien hat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 unter dem Aktenzeichen 38 S 71/19x das Konkursverfahren über die Amabrush GmbH eröffnet.

Insolvenzgläubiger können Forderungen gegen die Amabrush GmbH bis 16.7.2019 beim HG Wien zu der obigen Aktenzahl schriftlich in zweifacher Ausfertigung anmelden.

Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50,-- (+USt) zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. (so der Text der öffentlichen Bekanntmachung in der Ediktsdatei)

Mehr Informationen zum Insolvenzverfahren der Amabrush GmbH finden Sie hier.

Es kann für die Anmeldung das auf der Website der Justiz ersichtliche Formular verwendet werden, der Link dazu ist unten ersichtlich.

Für die Anmeldung ist eine Gebühr von Euro 23,-- zu entrichten.

Im Hinblick auf die üblicherweise geringen - zumeist einstelligen - Insolvenzquoten, wird in vielen Fällen eine Anmeldung von Forderungen auf Grund der bei der Anmeldung zu bezahlenden Gebühr von Euro 23,-- wirtschaftlich nicht sinnvoll sein.
 
Zuständiger Masseverwalter ist:

Dr. Stephan RIEL Rechtsanwalt
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at

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