Dies stellt nun der Oberste Gerichtshof in einem Musterprozess fest.
In einem Musterprozess sprach nun der OGH aus, dass die Republik Österreich für Anlegerschäden (allerdings begrenzt ab dem 1.1.2002) eine Amtshaftung trifft, da Aufsichtspflichten verletzt worden sind: "Schwer nachvollziehbar" fand der OGH, dass die Organe der Aufsichtsbehörde keinen Anlass zu intensiveren Nachforschungen sahen, obwohl zahlreiche Gesetzesverstöße festgestellt worden seien. Außerdem sei erkennbar gewesen, dass "die gesamte Konstruktion den führenden Mitarbeitern der Gesellschaft die Möglichkeit eröffnen konnte, auf das Vermögen der Kunden zuzugreifen".
Die Republik haftet daher für jene Schäden, die weder aus der AMIS-Konkursmasse, den Luxemburger SICAV-Fonds, noch der Anlegerentschädigung befriedigt werden können.
2005 war AMIS in Konkurs gegangen, 2007 die Gründer und Vorstände wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Die Republik Österreich hatte geschädigten Anlegern indessen Abfindungsangebote im Zuge einer sogenannten Generalbereinigung angeboten: Für eine Abfindung in der Höhe von 27 Prozent der Forderung können Anleger (auch weiterhin, wie die Finanzprokuratur betont) - ohne ein Gerichtsverfahren anstrengen zu müssen - gegenüber dem Bund und der Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen auf weitere Ansprüche verzichten. Ansprüche gegenüber dem Luxemburger SICAV-Fonds bleiben davon unberührt.
OGH 1Ob186/11a
AMIS: OGH bestätigt Haftung der Republik für Anlegerschäden
Wegen "Mängel in der Finanzaufsicht": Die Republik Österreich haftet für Schäden der Anleger, die aus den Malversationen des Finanzdienstleisters AMIS entstanden sind.
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Urteil: AMIS: OLG bestätigt Schadenersatzansprüche gegen die Republik - 19.5.2011
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2507