In einem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich - wegen Genehmigung der Investition von Mündelgeld in Immofinanz - spricht das LGZ Wien Schadenersatz zu.
Der minderjährige Kläger bekam - nach einem Unfall in einem Hotel - rund 1 Mio ATS Schadenersatz. Sein Vater veranlagte rund die Hälfte des Geldes in Immofinanz Aktien. Dem Pflegschaftsgericht wurde ein Gutachten des SV Dkfm. Wundsam (im Auftrag der Constantia Privatbank) vorgelegt, worin die Aktien - unter den Bedingungen einer Beimischung in einem sinnvollen Portfolio und einer sachgerechten Verwaltung - als zur Anlage von Mündelgeld geeignet angesehen wurde. Das Pflegschaftsgericht genehmigte die Investition. Nun ist ein Gutteil des Geldes verloren, weil der Kurs der Immofinanzaktien abgestürzt ist. Der Geschädigte klagte daher die Republik aus dem Titel der Amtshaftung.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen entschied, dass die Investition von mehr als der Hälfte des Gesamtvermögens in Aktien - noch dazu einer einzigen Gesellschaft - keinen sinnvollen Port-foliomix darstelle. Die Genehmigung des Investments beruhe daher auf einer unvertretbaren Rechtsauffassung, die Republik müsse Schadenersatz leisten.
Das Urteil ist rechtskräftig
LGZ Wien 3.12.2008, 30 Cg 21/08s
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