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Amtshaftung in Sachen AMIS - OGH hebt Ersturteil auf

Geschädigte Anleger aus dem "AMIS-Skandal" behaupten Fehler der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) bzw der Finanzmarktaufsicht (FMA) und klagen die Republik Österreich auf Amtshaftung. Zwei Instanzen gaben Ihnen Recht; nun hat der OGH die Urteile aufgehoben und die Sache zur weiteren Beweisaufnahme an die erste Instanz verwiesen.

Dem Obersten Gerichtshof erscheinen die getroffenen Tatsachenfeststellungen noch nicht ausreichend für eine Verurteilung der Republik Österreich. Deswegen hat der OGH die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen. Dort soll das Beweisverfahren um weitere Aspekte ergänzt und komplettiert werden. Erst wenn feststehe, ab welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die rechtswidrigen Zugriffe bei AMIS stattgefunden haben, könne beurteilt werden, welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen geeignet gewesen wären, die Vermögensschäden zu verhindern.

Das Verfahren zeigt: Es ist ein weiter Weg, bis Geschädigte auf Schadenersatz hoffen können.

OGH 28.1.2009, 1 Ob 187/08v
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Klagevertreter: Dr. Benedikt Wallner, RA in Wien

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