Dem Obersten Gerichtshof erscheinen die getroffenen Tatsachenfeststellungen noch nicht ausreichend für eine Verurteilung der Republik Österreich. Deswegen hat der OGH die Rechtssache an das Erstgericht zurückverwiesen. Dort soll das Beweisverfahren um weitere Aspekte ergänzt und komplettiert werden. Erst wenn feststehe, ab welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die rechtswidrigen Zugriffe bei AMIS stattgefunden haben, könne beurteilt werden, welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen geeignet gewesen wären, die Vermögensschäden zu verhindern.
Das Verfahren zeigt: Es ist ein weiter Weg, bis Geschädigte auf Schadenersatz hoffen können.
OGH 28.1.2009, 1 Ob 187/08v
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Klagevertreter: Dr. Benedikt Wallner, RA in Wien