Insgesamt gibt es mehr als 15.000 Geschädigte.
Die Kunden wurden laut Anklage in mehrfacher Hinsicht getäuscht: In den Produktbeschreibungen, Vertragsunterlagen und sonstigen Erläuterungen wurde wahrheitswidrig behauptet, die eingezahlten Beträge würden in das vereinbarte AMIS-Produkt investiert und blieben dort veranlagt. Tatsächlich sollen die AMIS-Gründer dem Kundenvermögen laufend Mittel zu Gunsten anderer AMIS-Gesellschaften entzogen beziehungsweise das veranlasst haben. Den Kunden wurden im weiteren Verlauf gefälschte Depotmitteilungen ausgehändigt, "die einen im Vergleich zum tatsächlich vorhandenen Vermögen um die zu Unrecht entzogenen Mittel erhöhten Wert auswiesen", wie es in der Anklage heißt.
Den Kunden wurden im weiteren Verlauf gefälschte Depotmitteilungen ausgehändigt, "die einen im Vergleich zum tatsächlich vorhandenen Vermögen um die zu Unrecht entzogenen Mittel erhöhten Wert auswiesen", wie es in der Anklage heißt.
Während die beiden AMIS-Gründer Erst- bzw Zweibeschuldigte sind, werden der Ex-AMIS-Vorstand sowie zwei Ex-AMIS-Fondsmanager als Mittäter dargestellt.
Die Strafdrohung für schweren gewerbsmäßigen Betrug beträgt ein bis zehn Jahre (§ 148 StGB). Für die Beschuldigen gilt die Unschuldsvermutung.