Zum Inhalt

Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes

Bezieht sich ein Kredit auf Vermietungstätigkeit der Kreditnehmer zur einer Liegenschaft mit einem Supermarkt und zwölf bis dreizehn Wohnungen, die zum Großteil vermietet sind und die Mieten über das Kontokorrentkreditkonto abgewickelt werden, sind die Kreditnehmer als Unternehmer zu qualifizieren.

Die Kreditnehmer brachten vor, dass der Krediteber bei der Umschuldung eine Vorfälligkeitsentschädigung auf Grundlage einer § 16 VKrG widersprechenden Klausel verrechnete und forderten diese über § 1431 ABGB zurück. Den beklagten Kreditnehmern ist der ihnen obliegende Beweis, dass sie Verbraucher iSd KSchG sind, nicht gelungen.

OGH 27.5.2021, 4 Ob 91/21t

Anmerkung:

Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ist anwendbar auf Kreditverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 2 Abs 3 VKrG). Zur Frage, wer Unternehmer und wer Verbraucher ist, verweist das VKrG (§ 2 Abs 1 u 2 VKrG) auf das Konsumentenschutzgesetz (genauer auf § 1 Abs 1 und Abs 3 KSchG).

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang