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Aus für Frühinkasso bei Pauschalreisen

Das BMSK teilt mit:

Durch die jüngste Novelle der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) vom 24.10.2006 ist es Reiseveranstaltern nun generell nicht mehr erlaubt, früher als zwei Wochen vor dem Reiseantritt eine Anzahlung von mehr als 20% des Reisepreises entgegen zu nehmen. Die Möglichkeit zum Frühinkasso bei sogenannten Frühbucheraktionen wurde somit abgeschafft. Ausnahmen bestehen nur noch für ganz wenige Reiseveranstalter bis längstens 31. Oktober 2008.

Tipp:

Zahlen Sie daher niemals früher als 2 Wochen vor dem Antritt Ihrer Reise mehr als 20 % des Reisepreises, da es sonst bei der Absicherung Ihrer Gelder im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Probleme geben könnte.

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