Durch die jüngste Novelle der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) vom 24.10.2006 ist es Reiseveranstaltern nun generell nicht mehr erlaubt, früher als zwei Wochen vor dem Reiseantritt eine Anzahlung von mehr als 20% des Reisepreises entgegen zu nehmen. Die Möglichkeit zum Frühinkasso bei sogenannten Frühbucheraktionen wurde somit abgeschafft. Ausnahmen bestehen nur noch für ganz wenige Reiseveranstalter bis längstens 31. Oktober 2008.
Tipp:
Zahlen Sie daher niemals früher als 2 Wochen vor dem Antritt Ihrer Reise mehr als 20 % des Reisepreises, da es sonst bei der Absicherung Ihrer Gelder im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Probleme geben könnte.