Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden können Fluggäste die Airline vor dem Gericht des Abflugorts auf Ausgleichszahlung klagen. Dies gilt, wie der EuGH in einem neuen Urteil klarstellt, auch wenn der verspätete Flug Teil einer Pauschalreise ist und daher nicht unmittelbar zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft ein Vertrag besteht.
EuGH 26.03.2020, C-215/18 (L.B./Primera Air Scandinavia)