Zum Inhalt

Autokindersitz: Rücktritt nach Probemontage

Wertverlust für Kratzspuren nach einer Probemontage und eines entfernten Etiketts muss nicht vom Verbraucher getragen werden.

Ein Konsument kaufte online einen Autokindersitz und montierte ihn einmalig probeweise im Auto. Dabei stellte er sofort fest, dass der Autositz nicht geeignet war. Er erklärte dem Verkäufer gegenüber den Rücktritt. Der Verkäufer meinte, dass der Kindersitz nun einen Wert von 0,00 EUR habe und verweigerte dementsprechend die Rückzahlung des Kaufpreises.  Der VKI unterstützte - im Auftrag des BMSGPK - den Konsumenten bei der Rückerlangung des Kaufpreises.

Der Klage wurde nun stattgegeben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BG Bregenz 3.2.2020, 3 C 537/19a
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang