Anfang des Jahres 2013 beabsichtigte T-Mobile, Kunden einseitig auf elektronische Rechnungen umzustellen. Das Unternehmen übermittelte daher 172.200 Kunden der Marken T-Mobile und tele.ring eine Papierrechnung mit Zusatztext. Dabei - und auch im Internet - wurde unter dem Titel: "Mit der Papierrechnung wird abgerechnet - Die T-Mobile Onlinerechnung ist da." darüber informiert, dass man die Rechnung ab sofort ausschließlich elektronisch erhalte. Das sei praktisch und schone die Umwelt. Auf ausdrücklichen Wunsch könne man aber die Papierrechnung behalten.
Aufgrund dieser Vorgehensweise waren Kunden daher gezwungen, sich aktiv gegen die Umstellung auf die elektronische Rechnung auszusprechen, wenn sie weiterhin die Papierrechnung haben wollten. Gegen diese Mitteilungen und diese Vorgehensweise ging der VKI mit Verbandsklage nach § 28, 28a KSchG und nach UWG vor.
Das Erstgericht wie nun auch das Berufungsgericht folgte der Argumentation des VKI, dass die von T-Mobile vorgenommene Umstellung auf elektronische Rechnung in dieser Form unzulässig ist. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Stand 25.04.2014).